Wartung & Inspektionspaket
Für junge Gebrauchte¹ und Gebrauchtwagen ab € 15,- monatlich**
Erfüllt hohe Erwartungen. Mit niedrigen Wartungskosten.
Audi Wartung & Inspektion zum monatlichen Festpreis für Ihren jungen Gebrauchtwagen¹ und Gebrauchtwagen. Für eine konstante monatliche Rate sind umfangreiche Wartungs- und Inspektionsarbeiten laut Herstellervorgaben abgedeckt. So haben Sie Ihre Ausgaben einfach besser im Blick. Und während die Arbeiten an Ihrem Audi ausgeführt werden, bleiben Sie dank der enthaltenen Ersatzmobilität² mobil.
Aktionskriterien - Überblick
- Aktionszeitraum: 01.04. - 31.07.2020
- Aktionsmodelle: alle Audi Modelle, ohne R8-, S- und RS-Modelle
- Die Endkundenpreise gelten bis zu einer Laufzeit von 48 Monaten und bis zu einer jährlichen Laufzeit von 15.000 km p.a., inkl. MwSt.
Für Preise zu allen anderen Laufzeiten und Laufleistungen wenden Sie sich bitte an uns.
Das Angebot:
Ihre Vorteile:
- Günstige, konstante Monatsbeiträge über die gesamte Laufzeit – bis zu 48 Monate
- Kalkulierbare Kosten für Planungssicherheit
- Durchführung von Wartungs- und Inspektionsarbeiten in Audi Service Betrieben
- Ein guter Beitrag zur Sicherheit und zum möglichst geringen Wertverlust Ihres Fahrzeugs
- Ersatzmobilität² pro Wartung und Inspektion inklusive
- Keine Obergrenze beim Fahrzeugalter und der Laufleistung zu Vertragsbeginn
* Die vergünstigten Monatsbeiträge für das Dienstleistungsangebot Wartung & Inspektion sind mindestens für die Dauer des Aktionszeitraums bis zum 31.07.2020 gültig. Eine Verlängerung des Aktionszeitraums bleibt ausdrücklich vorbehalten. Sprechen Sie Ihren Audi Partner an, er erstellt Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
** Sonderpreis bspw. Audi A1 bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis max. 15.000 Kilometer p.a. (alle Preise inkl. Mehrwertsteuer).
Der Aktionspreis ist gültig für private und gewerbliche Einzelabnehmer sowie ausgewählte Sonderabnehmer.
¹ Junge Gebrauchte sind ehemalige Audi Mietfahrzeuge (AMF) oder Audi Werksdienstwagen (WDW) der AUDI AG mit einem Fahrzeugalter von max. 18 Monaten nach Erstzulassung, die über das Audi Handelsnetz vertrieben werden. Ausgenommen hiervon sind händlereigene Mietfahrzeuge der Marke Audi, die in der Erstverwendung über externe Mietwagengesellschaften wie bspw. EUROMOBIL vermietet wurden. Detaillierte Hinweise finden Sie unter www.audi.de/jungegebrauchte.
² Die Ersatzmobilität umfasst den Anspruch auf eine begrenzte Übernahme der Kosten bis zu 35 Euro für Ersatzmobilität (z.B. Mietwagen). Der Audi Partner entscheidet über die Art der Ersatzmobilität. Die Ersatzmobilität gilt nur in Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung abgedeckt werden.