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Audi Gebrauchtwagen :plus Wochen Frühjahr

Ausgewählte Gebrauchtwagen ab dem 17.03. bis zum 02.05.2023 zu attraktiven Leasingkonditionen¹.

  • Gültig für die Modelle für Audi A4, A5, A5 Cabriolet, A6 und Q5 (Junge Gebrauchte³ ohne S Modelle und RS Modelle)
  • ON TOP! Inzahlungnahme-Prämie² beim Kauf eines Audi A1 400 € und Audi A3 600 € (Junge Gebrauchte³ ohne S Modelle und RS Modelle)
  • „Try before buy“– Audi Versicherung (beitragsfreier Probemonat)
  • Servicepakete für Audi Gebrauchtwagen (Audi ServiceKomfort;  Audi Wartung & Inspektion)

 

1) Gültig für Audi A4, Audi A5, Audi A6, Audi Q5 (Mietfahrzeuge und Werksdienstwagen) jeweils frühestens 2 Monate und spätestens 24 Monate nach Erstzulassung. Max. Gesamtfahrleistung bei Vertragsbeginn: 40.000 km. Ausgenommen sind S- und RS-Modelle. Für das Fahrzeugalter gilt als Stichtag das Datum der Gebrauchtwagenleasingbestellung. Gültig vom 17.03.-02.05.2023 (Gebrauchtwagenleasingbestellung), späteste Ummeldung 03.07.2023. Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Inkl. Überführungskosten. Bonität vorausgesetzt. Für private und gewerbliche Einzelabnehmer_innen. Beispielhafte Fahrzeugabbildung kann Sonderausstattungen zeigen. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Kombinierbarkeit mit anderen Angeboten auf Anfrage.

2) Inzahlungnahme-Prämie: Gilt bei Inzahlungnahme Ihres Gebrauchtwagens (ausgenommen SEAT, ŠKODA, Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Porsche, Bentley, Bugatti, Lamborghini) mit mindestens 4 Monaten ununterbrochener Zulassungsdauer auf Ihren Namen. Wert des in Zahlung gegebenen Fahrzeugs mindestens € 1.000,– brutto. Die Prämie gilt sowohl bei Finanzierung, als auch bei Leasing von ausgewählten Audi Werksdienstwagen und Audi Mietfahrzeugen. Nicht gültig für die Modelle Audi e-tron/Q8/R8. Gültig nur bis 02.05.23. Maximale Inzahlungnahme-Prämie: € 600,-. Inzahlungnahme abhängig vom gekauften Audi Gebrauchtwagen. Weitere Informationen zu der Inzahlungnahme-Prämie erhalten Sie bei uns, Ihrem Audi Partner.

3) Junge Gebrauchte sind ehemalige Audi Mietfahrzeuge (AMF) oder Audi Werksdienstwagen (WDW) der AUDI AG mit einem Fahrzeugalter von max. 18 Monaten nach Erstzulassung, die über das Audi Handelsnetz vertrieben werden. Ausgenommen hiervon sind händlereigene Mietfahrzeuge der Marke Audi, die in der Erstverwendung über externe Mietwagengesellschaften wie bspw. Euromobil vermietet wurden. Detaillierte Hinweise finden Sie unter www.audi.de/jungegebrauchte.

4) Ein Angebot der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für private und gewerbliche Einzelkunden. Für Neu- und Gebrauchtwagen (bis 8 Jahre). In Kombination mit Leasing nur für Privatkunden erhältlich. Leistungsumfang bestehend u. a. aus Haftpflicht und Voll-/Teilkaskoversicherung mit 500,- €/150,- € Selbstbehalt sowie GAP Deckung bei finanzierten und geleasten Fahrzeugen. Der Versicherungsvertrag endet nach Ablauf des Probezeitraumes. Bitte nutzen Sie den Probezeitraum um eine Folgeversicherung abzuschließen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem teilnehmenden Vertragshändler.

5) Gilt nur für Audi Werksdienstwagen und Audi Mietfahrzeuge mit einer Audi Anschlussgarantie bis zu einem Fahrzeugalter von 24 Monaten und 30.000 km Gesamtfahrleistung (Stichtag: Datum der Ummeldung auf den neuen Gebrauchtwagenkunden).

 


*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

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