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Vergünstigtungen:
Dienstwagensteuer, KFZ Steuer und weitere Vorteile

Ab dem 01.01.2020 gelten veränderte Kriterien für die Dienstwagenbesteuerung von Elektro und Hybridfahrzeugen. Diese
werden mit 0,50% bzw. 0,25% des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuert (anstatt 1%).

Hintergrund: Reduzierung der Bemessungsgrundlage (die sich zum Einen auf die Versteuerung des Dienstwagens im Fall einer
Privatnutzung auswirkt, zum Anderen die 0,03% Regel zur Versteuerung der Fahrten zwischen Wohn und Arbeitsstätte betrifft)

BEV = reines Elektroauto (z.B. Audi e-tron)
PHEV = Hybridfahrzeug (z.B. Audi Q5 TFSI e)

Vergünstigte KFZ Steuer

Reine Elektrofahrzeuge sind bei Erstzulassung bis 31.12.2030 für 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Daran anschließend Ermäßigung der zu zahlenden Kraftfahrzeugsteuer um 50%

Vorteile durch E-Kennzeichen

  • kostenloses Parken in gekennzeichneten Flächen
  • Nutzung von ausgewiesenen Sonderspuren
  • Einfahren in bestimmte gesperrte Zonen

    E-Kennzeichen:
  • seit Ende September 2015 E Kennzeichen in Deutschland erhältlich
  • für reine Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und Hybridfahrzeuge mit einer Schadstoffgrenze von höchstens 50 g CO2
  • Ausstoß / km und einer Mindestreichweite von 40 km (bis 2017 mind. 30 km elektrische Reichweite
  • Grundlage: Elektromobilitätsgesetz ( EmoG ; Juni 2015), Kommunen entscheiden individuell über Umsetzung

Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen

Die KfW fördert den Kauf und den Anschluss von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden. Diese Förderung gilt für Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter gleichermaßen.

e-tron Ergänzungsmobilität

Ausnahmen bestätigen die Regel.

Das ist immer so, auch bei der Elektromobilität. Die rein elektrischen Audi Modelle eignen sich nicht nur für die tägliche Fahrt zur Arbeit, auch viele Tagesausflüge und Wochenendtouren meistern sie problemlos. Und dank des stetig wachsenden Schnellladenetzwerks sind auch längere Urlaubsfahrten in vielen europäischen Ländern bereits heute möglich. Für noch mehr Flexibilität sorgt die e-tron Ergänzungsmobilität.
Fragen Sie Ihren Audi Partner nach dem Antrag oder laden Sie diesen direkt online herunter.

  • Mietfahrzeug von Audi nach Wahl (je nach lokaler Verfügbarkeit) zu attraktiven Konditionen
  • Bis zu 30 Tage jährlich
  • Inklusive umfangreichem Versicherungsschutz & großzügigen Freikilometern
  • Gültig für drei Jahre ab Erstzulassung Ihres rein elektrischen Audi Neufahrzeugs (Audi e-tron, Audi e-tron Sportback, Audi e-tron GT, Audi RS e-tron GT, Audi Q4 e-tron und Audi Q4 Sportback e-tron)

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*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

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