Vergünstigtungen:
Dienstwagensteuer, KFZ Steuer und weitere Vorteile
Ab dem 01.01.2020 gelten veränderte Kriterien für die Dienstwagenbesteuerung von Elektro und Hybridfahrzeugen. Diese
werden mit 0,50% bzw. 0,25% des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuert (anstatt 1%).
Hintergrund: Reduzierung der Bemessungsgrundlage (die sich zum Einen auf die Versteuerung des Dienstwagens im Fall einer
Privatnutzung auswirkt, zum Anderen die 0,03% Regel zur Versteuerung der Fahrten zwischen Wohn und Arbeitsstätte betrifft)
BEV = reines Elektroauto (z.B. Audi e-tron)
PHEV = Hybridfahrzeug (z.B. Audi Q5 TFSI e)
Vergünstigte KFZ Steuer
Reine Elektrofahrzeuge sind bei Erstzulassung zwischen 18.05.2011 31.12.2020 für 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Daran anschließend Ermäßigung der zu zahlenden Kraftfahrzeugsteuer um 50%
Vorteile durch E-Kennzeichen
- kostenloses Parken in gekennzeichneten Flächen
- Nutzung von ausgewiesenen Sonderspuren
- Einfahren in bestimmte gesperrte Zonen
E-Kennzeichen: - seit Ende September 2015 E Kennzeichen in Deutschland erhältlich
- für reine Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und Hybridfahrzeuge mit einer Schadstoffgrenze von höchstens 50 g CO2
- Ausstoß / km und einer Mindestreichweite von 40 km (bis 2017 mind. 30 km elektrische Reichweite
- Grundlage: Elektromobilitätsgesetz ( EmoG ; Juni 2015), Kommunen entscheiden individuell über Umsetzung