Elektromobilität, die sich rechnet - heute mehr denn je
Ob privat oder gewerblich: Elektromobilität bietet zahlreiche finanzielle, steuerliche und praktische Vorteile.
Entdecken Sie, warum sich der Umstieg jetzt lohnt!
Ihre Vorteile auf einen Blick
Kostenvorteile
Alltagsvorteile
Attraktive Dienstwagenversteuerung
Der geldwerte Vorteil von Elektro-Dienstwagen ist besonders attraktiv: Nur 0,25 % Versteuerung1 bei rein elektrischen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € UPE. Liegt der Listenpreis darüber, profitieren Sie weiterhin von einer reduzierten Versteuerung von nur 0,5 %1. Das senkt die monatliche Steuerlast deutlich im Vergleich zu klassischen Verbrennern.
Durch die reduzierte Dienstwagenbesteuerung1 profitieren Mitarbeitende von spürbar mehr Netto, während Unternehmen ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und gleichzeitig ihre CO₂-Bilanz verbessern. Besonders bei regelmäßiger privater Nutzung und täglichen Pendelstrecken macht sich der steuerliche Vorteil eines elektrischen Dienstwagens Monat für Monat bemerkbar.
Auch Plug-in-Hybride bleiben eine wirtschaftlich interessante Alternative: Hier gilt ebenfalls die 0,5-%-Regelung1, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gleichzeitig verbinden PHEV die Vorteile des elektrischen Fahrens im Alltag – etwa auf kurzen Pendelstrecken – mit der Flexibilität eines Verbrennungsmotors für längere Fahrten und maximale Reichweite.
Investitionsbooster: 75 % Abschreibung im ersten Jahr
Für Unternehmen besonders interessant: Elektrofahrzeuge bieten derzeit einen besonderen finanziellen Vorteil für Unternehmen: Sie können bis zu 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr abschreiben. Dies verbessert die Liquidität Ihres Unternehmens erheblich, reduziert die Steuerlast und macht Investitionen in Elektromobilität besonders wirtschaftlich.
Gerade für Gewerbekunden sind maßgeschneiderte Finanzierungen interessant, die optimal mit den Abschreibungsmöglichkeiten kombiniert werden können. So nutzen Sie steuerliche Vorteile effizient und behalten gleichzeitig finanzielle Flexibilität.
Ob Sie Ihr Fahrzeug finanzieren oder über ein Abschreibungsmodell nutzen – die hohe Abschreibung im ersten Jahr macht Elektrofahrzeuge zu einer smarten Wahl für moderne Unternehmensflotten. Gleichzeitig profitieren Sie von geringeren laufenden Kosten, steuerlichen Vorteilen bei Dienstwagen und der nachhaltigen Positionierung Ihres Unternehmens.
Nutzen Sie diese Investitionsvorteile, um Ihre Flotte zukunftssicher zu gestalten, Kosten zu optimieren und gleichzeitig von den Vorteilen der Audi Elektromobilität zu profitieren. Für Fragen zu Abschreibungsmöglichkeiten und steuerlichen Aspekten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Geringere Verbrauchskosten
Elektrofahrzeuge sind deutlich effizienter als Verbrenner: Stromkosten pro 100 km liegen meist deutlich unter den Kosten für Benzin oder Diesel
Auch bei gestiegenen Strompreisen sind Elektrofahrzeuge im direkten Vergleich deutlich günstiger unterwegs als klassische Verbrenner. Ein modernes E-Auto benötigt im Durchschnitt rund 18 kWh Strom auf 100 Kilometer. Bei einem Strompreis von etwa 0,30 € pro kWh ergeben sich dadurch sehr niedrige Energiekosten.
Ein vergleichbarer Benziner verbraucht rund 7 Liter auf 100 Kilometer. Bei einem durchschnittlichen Kraftstoffpreis von ca. 1,80 € pro Liter liegen die Kosten pro Strecke deutlich höher.
Das Ergebnis im Jahresvergleich
Bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometern entstehen:
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ca. 810 € Stromkosten für ein Elektrofahrzeug
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ca. 1.890 € Kraftstoffkosten für einen Benziner
Unterm Strich ergibt sich ein Kostenvorteil von über 1.000 € pro Jahr für das Elektrofahrzeug.
Im täglichen Einsatz macht sich diese Ersparnis deutlich bemerkbar und zeigt, dass Elektromobilität nicht nur nachhaltig, sondern auch wirtschaftlich überzeugt. Mit Audi Elektromobilität erleben Sie Effizienz, Komfort und ein zukunftsorientiertes Antriebskonzept auf höchstem Niveau.
Steuervorteile für Ihren Audi e-tron
Elektroautos sind aktuell von der Kraftfahrzeugsteuer befreit – das heißt, für alle Audi e-tron Modelle zahlen Sie bis zum 31. Dezember 2030 keine Kfz-Steuer, sofern Ihr Fahrzeug bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wird (§ 3d Abs. 1 KraftStG).
Auch danach bleiben Elektroautos steuerlich attraktiv: Ab dem 1. Januar 2031 wird die Kfz-Steuer für E-Autos bis 3,5 Tonnen nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Dabei beträgt die Steuer 5,625 € pro 200 kg bis 2 t und 6,01 € pro 200 kg bis 3 t. Damit bleibt Ihr elektrischer Audi langfristig deutlich günstiger als vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
Weniger Wartung, weniger Verschleiß
Ein Elektromotor kommt mit deutlich weniger Bauteilen aus:
- kein Ölwechsel und Zündkerzen
- Abgasuntersuchung(AU) entfällt
- weniger Bremsverschleiß durch Rekuperation
Das bedeutet: weniger Werkstattbesuche und geringere Wartungskosten.
Servicepakete für Audi Elektrofahrzeuge im Vergleich zu Verbrenner (Audi Wartung & Inspektion3)
- Wartungs- & Inspektionspaket gibt es z.B. für einen Q4 e-tron bei einer Laufleistung von 10.000 km p/a ab 20,- € monatlich
- Wartungs- & Inspektionspaket gibt es z.B. für einen Q3 TDI bei einer Laufleistung von 10.000 km p/a ab 29,- € monatlich
Besonders günstige Versicherungskonditionen
Elektrofahrzeuge profitieren häufig von attraktiven Versicherungstarifen. Viele Anbieter honorieren das geringere Schadenrisiko und die moderne Sicherheitstechnik mit günstigen Prämien.
Profitieren Sie von diesen vergünstigten Versicherungskonditionen, die Ihre Gesamtkosten senken und gleichzeitig einen umfassenden Schutz gewährleisten. So kombinieren Sie innovative Mobilität mit wirtschaftlicher Effizienz – ideal für private wie gewerbliche Nutzer.
Mit Wallbox deutlich günstiger laden
Elektromobilität lohnt sich besonders dann, wenn Sie zu Hause laden. Mit einer eigenen Wallbox reduzieren Sie Ihre Ladekosten deutlich im Vergleich zu öffentlichen Ladesäulen und profitieren von festen, transparenten Strompreisen.
Statt teurer und oft unübersichtlicher Tarife zahlen Sie lediglich Ihren Haushaltsstrompreis – das spart bis zu 50 % der Kosten pro 100 Kilometer. Noch günstiger wird es in Kombination mit Nachtstrom oder einer Photovoltaikanlage, mit der Sie Ihr E-Auto teilweise sogar mit selbst erzeugtem Strom laden können.
Zusätzlich genießen Sie maximalen Komfort: einfach einstecken, über Nacht laden und morgens mit voller Reichweite starten – bequem, planbar und nachhaltig.
Sie haben keine Wallbox? Kein Problem.
Mit Audi charging laden Sie Ihren Audi e-tron unterwegs besonders komfortabel und flexibel. Der Service bietet Ihnen Zugang zu einem der größten öffentlichen Ladenetze Europas mit hunderttausenden Ladepunkten in über 25 Ländern. Über die myAudi App, per RFID-Karte oder via Plug & Charge starten Sie den Ladevorgang einfach und behalten Preise, Ladevorgänge und Stationen jederzeit im Blick.
Ein besonderes Highlight für Käufer eines neuen vollelektrischen Audi:
Im ersten Jahr entfällt im Pro-Tarif die monatliche Grundgebühr vollständig. So profitieren Sie von attraktiven Ladepreisen, maximaler Flexibilität und exklusiven Vorteilen – ganz ohne zusätzliche Fixkosten. Ideal für Vielfahrer und alle, die ihr Elektrofahrzeug von Beginn an sorgenfrei nutzen möchten.
Dank transparenter Tarife, europaweiter Abdeckung sowie intelligenter Funktionen wie Ladepunktsuche und Routenplanung macht Audi charging das Laden unterwegs einfach, effizient und planbar.
THG-Quote verkaufen und jährlich profitieren
Als Halter eines Elektrofahrzeugs können Sie Ihre THG-Quote einmal jährlich verkaufen und sich dafür eine attraktive Prämie sichern. Der Verkauf ist unkompliziert, gesetzlich geregelt und bietet Ihnen eine zusätzliche finanzielle Entlastung – ganz ohne Aufwand im Alltag.
Durch die Vermarktung Ihrer eingesparten CO₂-Emissionen leisten Sie gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz und profitieren von einer attraktiven Auszahlung. Eine einfache Möglichkeit, Elektromobilität noch wirtschaftlicher zu machen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.audi.de/de/elektromobilitaet/kostenvorteil/
THQ Quote FAQ
Was ist die THG Quote?
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THG-Quote steht für Treibhausgasminderungsquote.
Die THG-Quote wird allen Emittenten (= Veräusserern) von fossilen Brennstoffen auferlegt. Diese Emittenten, oft Mineralölunternehmen, müssen Auflagen zur Kompensation von CO2-Emissionen erfüllen. Jährlich gilt es einen bestimmten Prozentsatz an Emissionen zu reduzieren oder wenigstens zu kompensieren. Sollte diese auferlegte Quote nicht eingehalten werden, drohen Strafzahlungen.
Die gesetzliche Grundlage für die THG-Quote findet sich im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), sowie in der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV). Zudem ist in § 37 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geregelt, dass Unternehmen, die 2022 mehr CO2 als erlaubt in Umlauf bringen, für jede zusätzliche Tonne 600 Euro Strafe zu zahlen haben.
Wer kann die THG-Quote verkaufen?
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Grundsätzlich können alle Halterinnen und Halter von rein elektrischen Fahrzeugen ihre THG-Quote veräußern. Die Vermarktung übernimmt dabei die Ecoturn GmbH (elektrovorteil.de).
Welche Unterlagen werden für den Verkauf benötigt?
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Für den Verkauf Ihrer THG-Quote benötigen Sie lediglich ein Foto oder einen Scan der Vorder- und Rückseite Ihrer Fahrzeugbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Die Registrierung sowie die Antragstellung erfolgen bequem online über das Anmeldeformular.
Welche Prämien stehen zur Auswahl?
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1. Audi Gutschein im Wert von 300 Euro
Der Audi Gutschein kann bei teilnehmenden Audi Partnern vor Ort als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Er ist für Audi Original Teile, Audi Original Zubehör, Audi Original Kompletträder, Wartungs- und Inspektionsleistungen sowie für Artikel aus der Audi collection gültig. Nicht einlösbar ist der Gutschein für Lohnkosten, sonstige Werkstatt-Dienstleistungen (z. B. Räderwechsel, Einlagerung oder Hauptuntersuchung) sowie für den Fahrzeugkauf. Der Gutschein kann jährlich mit der THG-Prämie aufgeladen werden und ist jeweils drei Jahre ab dem Datum der letzten Aufladung gültig.
2. Bargeld-Prämie in Höhe von 240 Euro
Bei Auswahl der Bargeld-Prämie erhalten Sie eine Gutschrift über 240 Euro auf das bei der Registrierung angegebene Bankkonto.
Staatliche Förderung für Elektrofahrzeuge ab 2026
Deutschland unterstützt den Umstieg auf Elektromobilität mit einem neuen Förderprogramm für den Kauf oder das Leasing von Elektroautos. Die Förderung gilt ab dem 1. Januar 2026 für neue Fahrzeuge.
Wer ist förderberechtigt?
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Privatpersonen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 €, für jedes Kind erhöht sich der Freibetrag um 5.000 €.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
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Reine Elektroautos
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Elektrofahrzeuge mit Range‑Extender
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Bestimmte Plug‑in-Hybride
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Gebrauchte Fahrzeuge sind aktuell nicht förderfähig.
Wie hoch ist die Förderung?
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Mindestens 3.000 € für neue Elektroautos
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Mindestens 1.500 € für Plug-in-Hybride
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Zusätzlich Familienbonus: bis 500 € pro Kind
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Gesamtsummen können so zwischen ca. 1.500 € und 6.000 € liegen
Weitere Vorteile für Elektrofahrzeuge:
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Befreiung von der Kfz-Steuer bis 31. Dezember 2035
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Reduzierte Besteuerung für Elektro-Dienstwagen
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Niedrigere laufende Kosten durch geringeren Energieverbrauch
Das Förderprogramm macht den Einstieg in die Elektromobilität einfacher und wirtschaftlich attraktiv – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
Alltagsvorteile
Die Vorteile des Elektroantriebs
Ein Elektroantrieb überzeugt nicht nur finanziell:
- sofortiges Drehmoment für dynamische Beschleunigung
- leises, entspanntes Fahren
- lokal emissionsfrei unterwegs
Kurz gesagt: mehr Komfort, mehr Fahrspaß, weniger Emissionen.
Batteriezertifikat
Das Batteriezertifikat sorgt für Transparenz und Sicherheit beim Kauf eines Elektrofahrzeugs – besonders bei jungen Gebrauchten.

Unsere Audi Elektromodelle
Entdecken Sie die aktuelle Audi Elektromobilität – vom kompakten Einstieg bis zum sportlichen Premium‑SUV:
Jetzt Beratung oder Probefahrt vereinbaren.
Elektromobilität ist nicht nur ein Trend, sondern eine clevere Entscheidung – wirtschaftlich, komfortabel und zukunftssicher. Lassen Sie sich beraten und finden Sie das passende Elektrofahrzeug für Ihre Anforderungen.
Anfrage
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1 | Die Information über die steuerlichen Vorteile von Elektrodienstwagen, insbesondere die Versteuerung des geldwerten Vorteils mit nur 0,25 % des Listenpreises, basiert auf den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen in Deutschland (Stand: 01/26). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Steuerberater sind und nach Paragraph § 6 StBerG (Steuerberatungsgesetz) keine individuelle steuerliche Beratung leisten dürfen. Unsere Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Bitte beachten Sie, dass die Besteuerung von Dienstwagen und die Anwendung der 0,25 %-Regelung von individuellen steuerlichen Voraussetzungen abhängig sein kann. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei steuerrechtlichen Fragen oder zur Klärung Ihrer persönlichen Situation an eine qualifizierte Steuerberaterin oder einen qualifizierten Steuerberater zu wenden. Dieser Hinweis erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), das die unbefugte Erbringung von steuerlicher Beratung untersagt. Für weitere allgemeine Informationen zu unseren Fahrzeugen oder Services stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
3 | Ein Angbot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Gilt nicht für Verschleißteile. Für private und gewerbliche Einzelkunden, die ihr Fahrzeug bar gekauft oder finanziert haben. Nicht verfügbar bei Fahrzeugen für die bereits ein Leasingvertrag oder ein Dienstleistungsvertrag (Service-Managament-Vertrag) mit der Volkswagen Leasing GmbH besteht. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Verkaufsteam.












