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Häufig gestellte Fragen.

Wir geben Ihnen die Antwort auf jede Frage! Sollte Ihre Frage nicht beantwortet worden sein, wenden Sie sich gerne an unseren Ansprechpartner!

 

Welche Versicherungsleistungen kann ich dazu buchen?

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Bei unserer Vermietung bieten wir Ihnen zwei Versicherungen an, die Sie als kostenpflichtige Zusatzleistungen abschließen können:

  • CDW (Reduzierung der Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung auf 150 Euro)
  • PAI („Insassenunfallversicherung“ – persönliche Unfallversicherung für den Fahrer)

Was bedeutet das eigentlich genau?

Bei den meisten Tarifen ist eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 800,00 bzw. 1.500,00 Euro pro Schadenfall inklusive (siehe Angebotsdetails bei der Fahrzeugauswahl). Mit Abschluss der Haftungsreduzierung („CDW“ – Collision Damage Waiver) sinkt die Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung auf 150,00 Euro je Schadenfall. Beachten Sie bitte, dass Sie als Mieter nicht nur für selbst verursachte, sondern auch für fremdverschuldete Schäden haften, sollte der Verursacher nicht ermittelt werden können (beispielsweise bei Parkremplern). Der Abschluss der Haftungsreduzierung kann sich also durchaus lohnen – entweder direkt online bei der Reservierung des Mietwagens oder nachträglich bei der Abholung vor Ort. Wenn Sie zu den Versicherungsbedingungen Fragen haben sollten oder nicht sicher sind, ob Sie diese Versicherung wirklich brauchen, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter in den Vermietstationen gern weiter.

Die Insassenunfallversicherung, auf oft PAI genannt (Personal Accident Insurance), ist eine persönliche Unfallversicherung für den Fahrer. Das hat folgenden Grund: Kommt es durch den Fahrer zu einem selbstverschuldeten Unfall, können eventuelle Mitfahrer Ansprüche an die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters stellen. Dies gilt nicht für den Fahrer selbst, sollte er unter diesen Umständen zu Schaden kommen. Sichert er sich durch Abschluss einer Insassenunfallversicherung ab, besteht auch für den unfallverursachenden Fahrer ein Leistungsanspruch. Über die genauen Versicherungsbedingungen informieren Sie gern die Mitarbeiter unserer Vermietstation vor Ort.

Gibt es ein Mindestalter für Anmietungen?

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Das Alter eines Fahrers hängt oft unmittelbar mit der Dauer des Führerscheinbesitzes und der Erfahrung im Umgang mit Fahrzeugen zusammen.

Deshalb behalten wir uns vor, ausgewählte Fahrzeuge (A1, A3, Q2) nur an Mieter / Fahrer ab einem Alter von 21 Jahren auszugeben und alle weiteren höherwertigen Fahrzeuge ab einem Alter von 25 Jahren auszugeben.

Wie buche ich Zusatzfahrer?

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Zusatzfahrer können Sie vor Ort bei Abholung des Mietwagens hinzubuchen lassen.

Jeder Fahrer, den Sie eintragen lassen, muss sich mit seinem Führerschein und Personalausweis persönlich ausweisen. Aus diesem Grund verzichten wir im Prozess der Online-Reservierung darauf, einen zusätzlichen Fahrer abzufragen – da dieser ohnehin bei der Abholung des Mietwagens vor Ort anwesend sein und sich legitimieren muss. Wenn Sie also einen zweiten Fahrer wünschen, bringen Sie diesen bitte mit, wenn Sie den reservierten Mietwagen in der Vermietstation abholen. Er wird im Mietvertrag erfasst und als Fahrer hinterlegt.

Wie viele Kilometer sind bei der Anmietung inklusive?

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Die Inklusivkilometer sind abhängig von Ihrem gewählten Tarif.

- Tag (24 Stunden): 250 km

- Wochenende (Fr. 16.00 - Mo. 08.00 Uhr): 500 km

- Woche (7 Tage): 1.500 km

Bei individuellen Buchungen können die Inklusive-Kilometer abweichend sein.

Für zusätzliche Kilometer zahlen Sie in der Regel (abhängig vom gewählten Tarif) zwischen 0,19 und 0,59 Euro pro Kilometer (je nach angemieteter Fahrzeugklasse). Diese Gebühren werden in jedem Fall im Mietvertrag ausgewiesen.

Wie ist die Tankregelung?

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Die Mietwagen von VW FS | Rent-a-Car werden Ihnen vollgetankt übergeben. Bevor Sie das Fahrzeug nach Ende des Anmietzeitraums zurückgeben, tanken Sie es bitte wieder voll. Bringen Sie bitte zur Rückgabe die Tankquittung als Nachweis mit.

Für den Fall, dass das Fahrzeug bei Rückgabe nicht vollgetankt ist, bieten wir Ihnen gerne unseren Tankservice an. Bitte informieren Sie sich im Voraus über die aktuellen Konditionen für diesen kostenpflichtigen Service.

Muss ich eine Kaution für den Mietwagen hinterlegen?

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Wenn Sie bei VW FS | Rent-a-Car ein Fahrzeug anmieten, müssen Sie bei Abholung des Mietwagens eine Mietvorauszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises sowie eine sogenannte Sicherheitsleistung hinterlegen. Für die meisten Fahrzeuge beträgt die Sicherheitsleistung 500 Euro. Informieren Sie sich bitte im Voraus über die genaue Sicherheitsleistung Ihres Wunsch-Mietfahrzeuges!

Welche Dokumente muss ich bei Abholung mitbringen?

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Bei der Abholung Ihres Mietwagens benötigen wir von Ihnen als Fahrer

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
  • eine gültige Fahrerlaubnis (Original).

Auch Zusatzfahrer müssen sich entsprechend bei der Abholung des Fahrzeugs ausweisen.
Beachten Sie bitte: Ein in Deutschland ausgestellter internationaler Führerschein ist in Deutschland nicht gültig und gilt nicht als Legitimation.

Bitte bringen Sie darüber hinaus eine Kreditkarte mit. Als Sicherheit für Ihre Anmietung blocken wir bei Abholung des Mietwagens auf der Kreditkarte einen Betrag in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises und einer zusätzlichen Sicherheitsleistung, die sich nach der Fahrzeugklasse berechnet (in der Regel 250 Euro). Bei kleinen Fahrzeugklassen ist auch die Belastung Ihrer gültigen EC-Karte möglich. Den Betrag erhalten Sie nach Ende des Mietzeitraums wieder zurück.

 

 

  • Fahrzeugvermietung

    Sie haben Fragen?
    Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

    Andreas Gunnesch - Mobilitätsmanager
    VW FS | rent-a-car
    Tel: 0841 / 4914 - 148

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*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

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