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Fahrzeugbewertung

Wir nehmen Ihr Altfahrzeug in Zahlung.

Sie möchten sich Ihren Traum-Audi bei uns kaufen und dafür Ihr Altfahrzeug in Zahlung geben? 

Dann möchten Sie sicherlich gerne wissen, wie viel Ihr Gebrauchtwagen (Fahrzeugmarke beliebig) noch wert ist.

 

Wussten Sie eigentlich, ...

... dass Sie den Wert Ihres Altfahrzeugs auch als Anzahlung bei einer Finanzierung eines Neu-/Gebrauchtwagens anrechnen lassen können? Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein unverbindliches Angebot!

 

Wir bewerten Ihr Fahrzeug

Die DEKRA-Spezialisten in unserem Hause erfassen für Sie alle relevanten Fahrzeugdetails und errechnen mit modernster Software den aktuellen Wert Ihres Altfahrzeugs. Dabei ist eine Sichtprüfung (ohne Demontage) des Innen-, Motor- und Kofferraums sowieso der gesamten Karosserie inklusive Unterseite mit Fahrwerk unabdingbar. Außerdem werden (soweit wie möglich) die Funktion von Ausstattungsteilen geprüft.

Die geschulten Sachverständigen haben die aktuelle Marktentwicklung immer fest im Blick, sodass sie auch kurzfristig auftretende Marktschwankungen bei der Bewertung berücksichtigen.

 

Kostenlose Fahrzeugbewertung bei einem Fahrzeugkauf

Diese Fahrzeugbewertung ist im Rahmen eines Neu- oder Gebrauchtwagenkaufs für Sie kostenlosWir bitten um Verständnis, dass wir bei einer Fahrzeugbewertung auf unsere Kosten kein Gutachten aushändigen können.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Altfahrzeug nur in Zahlung nehmen, wenn ein Kaufvertrag für einen Neu-/Gebrauchtwagen zustande kommt. Fahrzeugankäufe ohne einem Fahrzeugkauf sind leider nicht möglich.

 

Folgende Faktoren werden bei der Wertermittlung von gebrauchten Fahrzeugen durch den DEKRA Mitarbeiter herangezogen:

  • Allgemeine Fahrzeugdaten (wie Ausführung, Erstzulassung, Laufleistung)
  • Serien- und Sonderausstattung
  • Werterhöhende Faktoren (wie AT-Aggregate, wertsteigernde Reparaturen)
  • Notwendige Reparaturen (wie Beschädigungen, Verschleiß von sicherheitsrelevanten und sonstigen Teilen, fehlende Inspektionen)
  • Fehlende Teile (wie aus- oder abgebautes Serienzubehör, unvollständiges Bordwerkzeug)
  • Wertminderung aus Vorschäden (reparierte Unfallschäden)

 

 

*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

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