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Steinschlagschaden

Ein klarer Fall für uns.

Erst ein Steinschlag. Dann eine leichte Bodenunebenheit oder gefrierende Nässe. Schon ist es passiert – ein Riss in der Scheibe. Kleine Ursache mit großen Folgen: Wird ein Steinschlagschaden nicht umgehend repariert, hilft oftmals nur ein Austausch der Scheibe.

Lassen Sie es nicht soweit kommen: Durch die gezielte Injektion eines speziellen Kunstharzes in die Schadenstelle können verschiedene Steinschläge so repariert werden, dass sie mit bloßem Auge kaum mehr zu sehen sind. Wir überprüfen die betroffene Stelle gerne vorab, ob die Anwendung dieses Verfahrens möglich ist.

 

Kunden mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung müssen die Reparatur in der Regel nicht selbst bezahlen.*

Ohne Kaskoversicherung: ab € 144,50,- pro Steinschlag**

Ein weiterer Grund, schnell zu handeln: Bei einem nicht reparierten Steinschlagschaden riskieren Sie, dass Ihr Fahrzeug die Hauptuntersuchung (HU) nicht besteht.

Sollte ein Steinschlag nicht repariert werden können und ein Scheibenaustausch notwendig sein, ist auch das ein klarer Fall für uns. Denn bei ihm wird die Scheibe durch ein passgenaues Audi, VW, VW Nutzfahrzeuge, Seat, Cupra oder Škoda Original Teil ersetzt.

 

Ihre Vorteile

 

  • Sicher: Wir sorgen dafür, dass der Kleber komplett aushärtet und damit ausreichend Zugfestigkeit für optimalen Schutz erreicht wird.
  • Störungsfrei: Nach Austausch wird die Kamera vons uns neu kalibriert um eine fehlerfreie Funktion der kameraunterstützten Fahrerassistenzsysteme zu ermöglichen.
  • Mobil: Wir bieten Ihnen in der Regel mindestens zwei Mobilitätsalternativen, z.B. Audi Ersatzmobilitätsfahrzeuge, Shuttle-Service im Umkreis von 20 km oder Leihfahrräder.
  • Kostenfrei: Kosten für die Reparatur mittels Kunstharz übernehmen die meisten Teil- oder Vollkaskoversicherung üblicherweise komplett.

 

  • Reparatur meist kostenlos

    Bei bestehender Voll- oder Teilkasko übernehmen viele Versicherungen die Kosten für eine Steinschlagreparatur komplett - also ohne Selbstbehalt und ohne Höhereinstufung des Schadenfreiheitsrabatts.

    Auch die Kosten für einen Austausch von Front-, Seiten- und Heckscheiben werden bei bestehender Teilkaskoversicherung durch die Versicherung übernommen. Dann fällt allerdings der in Ihrem Vertrag vereinbarte Selbstbehalt an.

  • Benötigte Unterlagen

    Es ist nicht notwendig, dass Sie den Schaden Ihrer Versicherung melden: Wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie und übermitteln nach Abschluss der Arbeiten die Schadensmeldung an Ihre Versicherung.

    Bitte bringen Sie deshalb alle Versicherungsunterlagen zur Auftragsannahme mit. Wir benötigen in jedem Fall den zuletzt von Ihrer Versicherung ausgestellten Versicherungsschein.

    Sollte Ihr Fahrzeug über den Audi VersicherungsService versichert sein, genügt die Angabe der Versicherungsnummer.

Professionelle Schadensbehebung


Intakte Scheiben sind unverzichtbar für die Sicherheit des Fahrzeugs und der Insassen. Selbst ein vermeintlich kleiner Schaden kann bei Bewegung des Fahrzeugs zur Zerstörung der Scheibe führen. Im Falle eines Unfalls stützt sich der Beifahrer-Airbag an der Windschutzscheibe ab. Deshalb sollte eine beschädigte Scheibe schnellstmöglich repariert oder gegebenenfalls ausgetauscht werden.


Scheibenreparatur

Zuerst wird die Schadstelle professionell geöffnet und gereinigt, um sicherzustellen, dass das Audi Original Scheibenharz korrekt einfließen kann. Danach wird über der Schadstelle ein Vakuum erzeugt, das über einen sehr druckstabilen Injektor mit Reparaturharz befüllt wird. Audi Original Reparaturharz enthält keine ätzenden Inhaltsstoffe und zeichnet sich durch hervorragendes Fließverhalten aus. Nach der Aushärtung unter UV-Licht wird das überschüssige Harz entfernt und die Fläche poliert.

Scheibenaustausch

Bevor es an den Austausch der Windschutzscheibe geht, werden die Karosserie und der Innenraum mit Folie abgedeckt und die Dichtung herausgeschnitten. Nachdem die beschädigte Windschutzscheibe entfernt wurde, kann der Rahmen für die neue Scheibe vorbehandelt werden. Sobald die Grundierung getrocknet ist, wird die neue Windschutzscheibe mit Audi Original Scheibenkleber vorsichtig in den Rahmen eingesetzt.

Kalibrierung

Bei Audi Modellen mit kameraunterstützten Fahrerassistenzsystemen wird nach dem Scheibenaustausch die Kamera, die direkt an der Windschutzscheibe befestigt ist, neu kalibriert. Wird keine Kalibrierung durchgeführt, kann es zu Funktionsstörungen der Fahrerassistenzsysteme kommen. Die möglichen Folgen: Entfernungen zu vorderen Fahrzeugen werden falsch eingeschätzt, Verkehrszeichen und Tempolimits werden nicht oder falsch wahrgenommen, vor dem unfreiwilligen Verlassen der Fahrspur wird nicht gewarnt.

Kameraunterstützte Fahrerassistenzsysteme:

• Verkehrszeichenerkennung
• Tempolimiterkennung
• Fernlichtassistenz
• Spurhalteassistenz (Audi lane assist/Audi active lane assist)
• Distanzregelung (Audi adaptive cruise control)
• Unfallvermeidungssystem (Audi pre sense)


Seiten- und Heckscheiben

Eine beschädigte Seiten- oder Heckscheibe ist meistens auf einen Unfall oder Einbruch zurückzuführen. Heck- und Seitenscheiben bestehen aus Einscheiben-Sicherheitsglas, das bei der Produktion einer Wärmebehandlung unterzogen wurde und im Falle einer Beschädigung komplett zersplittert. Aus diesem Grund muss eine beschädigte Heck- oder Seitenscheibe immer ausgetauscht werden.

 

*abhängig von der Versicherung. Meist nur bei Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.

** Gültig für alle Audi A2 (8Z*), Audi A3 (8L*, 8P*), Audi A4 (8D*, 8E*, 8K*), Audi A4 Cabriolet (8H*), Audi A5 (8T*, 8F*), Audi A6 (4B*, 4F*), Audi TT (8N*, 8J*), Audi Q5 (8R*), Audi Q7 (4L*) mit Erstzu lassung bis 31.12.2012. Die Preise für nicht aufgeführte Modelle erhalten Sie auf Anfrage.

 

Warum Audi Original Scheiben?

Das erfahren Sie hier.

 

 

Scheibenaustausch und Scheibenreparatur für Ihren Audi

*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

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