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Audi Garantieverlängerung1

Der Rundum-Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten!

 

Mit der Herstellergarantie sind Sie 2 Jahre lang ganz entspannt unterwegs. Doch was passiert dann?

Wenn Ihr Fahrzeug nicht mit der Audi Anschlussgarantie ausgestattet ist, zahlen Sie danach anfallende Reparaturkosten aus eigener Tasche - oder die bessere Möglichkeit: Sie entscheiden sich für unsere Garantieverlängerung1.

Die Leistungen der Garantieverlängerung entsprechen dem Umfang der Herstellergarantie.

 

Unser Tipp: 

Verlängern Sie Ihre Garantie vor Ablauf Ihrer 2-jährigen Herstellergarantie, denn danach ist der Abschluss einer Garantieverlängerung nicht mehr möglich!

 

>> Schließen Sie online Ihre Garantieverlängerung ab

Audi Garantieverlängerung

 

Die Vorteile der Garantieverlängerung auf einen Blick:

  • Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie

  • Garantieschutz bis zu weitere 3 Jahre (1, 2 oder 3 Jahre)

  • Attraktive monatliche Beiträge ohne Ratenzahlungszuschlag. Alternativ auch als Einmalbeitrag möglich

  • keine Selbstbeteiligung (bis zur vereinbarten Gesamtfahrleistung von 200.000 km)

  • Reparaturen werden in vom Hersteller anerkannten Werkstätten durchgeführt

  • Gutes Zusatzargument bei einem späteren Verkauf Ihres Fahrzeugs: die Garantieverlängerung kann vom Fahrzeugkäufer übernommen werden (nicht bei Veräußerung an gewerbliche Wiederverkäufer.).

  • Individuelle Beiträge gestaffelt nach Fahrzeugmodell, Abschlusszeitpunkt der Garantieverlängerung, Garantielaufzeit und vereinbarter Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs

  • Im Anschluss an die Garantieverlängerung geht Ihr Vertrag automatisch in eine kostenpflichtige einjährige Funktionsgarantie über. Diese ersetzt Ihnen die Kosten für nahezu alle mechanischen und elektrischen Bauteile und verlängert sich jährlich, solange Sie möchten und ohne Kilometerbegrenzung. (gilt nur bei finanzierten sowie in Bar gekauften Fahrzeugen)

  

Die Garantieverlängerung, erklärt in nur 90 Sekunden:

 

 

Häufige Fragen zur Garantieverlängergung

Bietet die Garantieverlängerung tatsächlich denselben Schutz wie die Werksgarantie?

+

Ja, mit einer Ausnahme: Die dreijährige Garantie gegen Lackmängel wird nicht verlängert. Für alle anderen Material- und Verarbeitungsmängel gelten die gleichen Regeln wie bei der Herstellergarantie für Neuwagen.

Mein Fahrzeug ist noch nicht bestellt. Kann ich die Garantieverlängerung trotzdem online abschließen?

+

Für alle Neuwagen, die noch nicht bestellt sind, gibt es die Hersteller-Anschlussgarantie. Sie kann, ähnlich wie eine Sonderausstattung, direkt bei der Konfiguration des Fahrzeugs hinzugefügt werden.

Gibt es die Garantieverlängerung auch für Gebrauchtwagen?

+

Ja, die Garantieverlängerung kann auch für Tageszulassungen, Jahreswagen oder junge Gebrauchtwagen abgeschlossen werden – solange die zweijährige Herstellergarantie noch nicht abgelaufen ist. Für ältere Fahrzeuge und Audi Fahrzeuge, die bereits mehr als 100.000 Kilometer gelaufen sind, gibt es unsere Gebrauchtwagen-Garantien.

 

¹ Versicherungsleistungen werden durch die Volkswagen Versicherung AG erbracht und durch den Audi VersicherungsService vermittelt. Bei Einschluss der Garantieverlängerung in einen Leasingvertrag der Audi Leasing erbringt diese die Leistungen. Ausgenommen sind getunte Fahrzeuge, Fahrschulwagen sowie gewerbsmäßige Personenbeförderungswagen. Audi VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig.

  • Elfriede Mürbeth

    Sie haben Fragen?
    Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung.

    Versicherungsberaterin
    Tel: 0841 / 4914 - 180

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*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

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