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Telefon: +49 (0)841 / 49 140
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Verkauf: Mo. - Fr. 08:00 - 19:00 Uhr Sa. 09:00 - 13:00 Uhr
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Gutscheine für Mietwagen

Ein einzigartiges Geschenk, mit dem niemand rechnet!

Sie möchten ein außergewöhnliches Geschenk verschenken? Dann sind Sie bei uns richtig!

 

Sie haben die Wahl: Verschenken Sie ...

- einen Wertgutschein, mit dem sich der Beschenkte seinen Wunsch-Audi im Rahmen des Gutscheinwerts selbst aussuchen kann

- einen Gutschein für ein konkretes Modell, einen bestimmten Zeitraum und festgelegte Kilometer

- einen Gutschein entsprechend Ihrer individuellen Vorstellungen


So können Sie einen unserer Gutscheine verschenken:

  1. Nehmen Sie mit uns Kontakt per E-Mail, Telefon oder nachfolgendem Formular auf
  2. Wir erstellen den gewünschten Gutschein
  3. Sie bezahlen den Gutschein bei Abholung oder überweisen uns den Gutscheinbetrag, damit wir den Gutschein an Sie versenden können
  4. Nachdem Sie den Gutschein erhalten haben, können Sie sich über strahlende Augen beim Beschenkten freuen

 

 Bitte beachten Sie, dass alle Fahrzeuge direkt bei uns in Ingolstadt abgeholt und auch wieder zurückgegeben werden müssen! 

 

All unsere Geschenkgutscheine können auch nachträglich noch erweiteret werden:

z.B. Sie verschenken einen Gutschein für einen Audi TT für ein Wochenende inklusive 500 km.

Durch die entsprechende Zuzahlung können sowohl Modell als auch der Zeitraum oder die Kilometer angepasst werden.

 

Bitte beachten Sie das Mindestalter!

Das Alter eines Fahrers hängt oft unmittelbar mit der Dauer des Führerscheinbesitzes und der Erfahrung im Umgang mit Fahrzeugen zusammen.

Deshalb behalten wir uns vor, ausgewählte Fahrzeuge (A1, A3, Q2) nur an Mieter / Fahrer ab einem Alter von 21 Jahren auszugeben und alle weiteren höherwertigen Fahrzeuge ab einem Alter von 25 Jahren auszugeben.

 

 

  • Fahrzeugvermietung

    Sie haben Fragen?
    Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

    Andreas Gunnesch - Mobilitätsmanager
    VW FS | rent-a-car
    Tel: 0841 / 4914 - 148

    Mail senden

*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

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