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Elektroauto-Förderung 2026 – Jetzt bis zu 6.000 €¹erhalten!

Die neue Elektroauto-Förderung 2026 in Deutschland gilt rückwirkend für alle Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Sie unterstützt gezielt Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen beim Umstieg auf Elektroautos oder Plug-in-Hybride – und macht den Weg in die Elektromobilität jetzt besonders attraktiv.

Je nach Einkommen und Kinderanzahl können beim Kauf oder Leasing eines Elektrofahrzeugs bis zu 6.000 €1 staatliche Förderung möglich sein.

 


 

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur E-Auto-Förderung 2026 

 

 Wer ist förderberechtigt1?

 Förderfähig sind ausschließlich Privatpersonen, die ihr Fahrzeug erstmals nach dem

 01. Januar 2026 neu zulassen.

 Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 80.000 € nicht überschreiten.

 Für bis zu zwei Kinder erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 500 € pro Kind.  

 

 Welche Fahrzeuge werden gefördert1?

Icons E-Auto Förderung

 

 Wie hoch ist die Förderung?

Basisförderung von 3.000 € für neue Elektroautos   

Basisförderung von 1.500 € für Plug-in-Hybride    

 Zusätzlich Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind)   

Gesamtsummen können so zwischen ca. 1.500 € und 6.000 € liegen    

                                                                                                                                                                                                                

     

Audi SQ6 e-tron Frau

 


 

Tabelle Audi e-tron Förderung

 


 

Tabelle Audi e-hybrid Modelle

 

 


So beantragen Sie die Förderung

Der Antrag auf die Elektroauto-Förderung kann voraussichtlich ab Mai 2026 online gestellt werden.

Voraussetzung

Voraussetzung E-Förderung

Antragstellung

Antragstellung E-Förderung

 

 

Weitere Einzelheiten zur Antragstellung werden voraussichtlich im Frühjahr 2026 im Rahmen der offiziellen Förderrichtlinie2 veröffentlicht.

Alle Details zur Förderung elektrifizierter Fahrzeuge sind auf der Webseite des Bundesumweltministeriums verfügbar.

 


 

 

1| Nur für Privatkunden. Die E-Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M13 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums. Wir informieren über mögliche Förderungen, übernehmen jedoch keine Gewähr für deren Bewilligung oder konkrete Förderhöhe; Änderungen bleiben vorbehalten.

2| Stand 19.01.2026. Es gelten die Bedingungen und Konditionen, die auf der Seite des Bundesumweltministeriums zu finden sind. Wir übernehmen keine Gewähr für die Bewilligung oder Höhe der Förderung.

3| Die EU-Fahrzeugklasse M1 umfasst Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz.

*Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/. Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt. **Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info

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