Elektroauto-Förderung 2026 – Jetzt bis zu 6.000 €¹erhalten!
Die neue Elektroauto-Förderung 2026 in Deutschland gilt rückwirkend für alle Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Sie unterstützt gezielt Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen beim Umstieg auf Elektroautos oder Plug-in-Hybride – und macht den Weg in die Elektromobilität jetzt besonders attraktiv.
Je nach Einkommen und Kinderanzahl können beim Kauf oder Leasing eines Elektrofahrzeugs bis zu 6.000 €1 staatliche Förderung möglich sein.
Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur E-Auto-Förderung 2026
Wer ist förderberechtigt1?Förderfähig sind ausschließlich Privatpersonen, die ihr Fahrzeug erstmals nach dem 01. Januar 2026 neu zulassen. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 80.000 € nicht überschreiten. Für bis zu zwei Kinder erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 500 € pro Kind.
Welche Fahrzeuge werden gefördert1?
Wie hoch ist die Förderung?Basisförderung von 3.000 € für neue Elektroautos Basisförderung von 1.500 € für Plug-in-Hybride Zusätzlich Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind) Gesamtsummen können so zwischen ca. 1.500 € und 6.000 € liegen |



So beantragen Sie die Förderung
Der Antrag auf die Elektroauto-Förderung kann voraussichtlich ab Mai 2026 online gestellt werden.
Voraussetzung

Antragstellung

Weitere Einzelheiten zur Antragstellung werden voraussichtlich im Frühjahr 2026 im Rahmen der offiziellen Förderrichtlinie2 veröffentlicht.
Alle Details zur Förderung elektrifizierter Fahrzeuge sind auf der Webseite des Bundesumweltministeriums verfügbar.
1| Nur für Privatkunden. Die E-Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M13 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums. Wir informieren über mögliche Förderungen, übernehmen jedoch keine Gewähr für deren Bewilligung oder konkrete Förderhöhe; Änderungen bleiben vorbehalten.
2| Stand 19.01.2026. Es gelten die Bedingungen und Konditionen, die auf der Seite des Bundesumweltministeriums zu finden sind. Wir übernehmen keine Gewähr für die Bewilligung oder Höhe der Förderung.
3| Die EU-Fahrzeugklasse M1 umfasst Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz.





