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Informationen zur EU Reifen­kenn­zeich­nungs­verordnung

Ab dem 1. November 2012 müssen alle in der EU angebotenen Reifen für PKW, SUVs, LLKW und LKW, die ab 30. Juni 2012 produziert werden, nach einem einheitlichen System gekennzeichnet sein.

 

Das Ziel dieses Reifenlabels ist es, sowohl die Sicherheit als auch die ökonomische wie ökologische Effizienz der individuellen Mobilität und des Transportwesens zu erhöhen. Durch das neue EU-Reifenlabel wird ein Standard für drei wichtige Qualitätskriterien eines Reifens geschaffen: Rollwiderstandsbeiwert, Geräuschemission und Nasshaftung.

 

Kraftstoffeffizienz

Das Zapfsäulensymbol steht für die Kraftstoffeffizienzklasse, die über den Rollwiderstandsbeiwert ermittelt wird. Durch die Reduzierung des Rollwiderstands wird Kraftstoff und somit CO₂ eingespart. Die Bewertung wird in den Klassen A (grün) bis G (rot) angegeben.

 

Externes Rollgeräusch

Das Lautsprechersymbol steht für die Geräuschemission (das externe Rollgeräusch) der Reifen. Und die wirkt sich auf die Gesamtlautstärke des Fahrzeugs aus und beeinflusst damit nicht nur den Fahrkomfort, sondern auch die Geräuschbelastung für die Umwelt. Je mehr schwarze Balken das Symbol zeigt, desto lauter der Reifen.

 

Nasshaftungseigenschaften

Das Regenwolkensymbol steht für die Nasshaftungseigenschaften der Reifen und ist für die Sicherheit beim Fahren von Bedeutung. Hier ist die Leistung in die Klassen A bis G unterteilt, wobei D und G nicht belegt sind.

 

 

 

  • Hinweis gemäß Verordnung Nr.1222/2009

    Die tatsächliche Kraftstoffeinsparung und die Verkehrssicherheit hängen in hohem Maße von der eigenen Fahrweise ab, sowie speziell von folgenden Umständen:
    - Der Kraftstoffverbrauch kann durch umweltschonende Fahrweise erheblich reduziert werden.
    - Zur Verbesserung der Nasshaftung und der Kraftstoffeffizienz sollte der Reifendruck regelmäßig geprüft werden.
    - Der dem Anhalteweg entsprechende Sicherheitsabstand sollte stets eingehalten werden.

    Mehr Infos
  • Website der Europäischen Kommission

    Weitere Informationen zur EU Reifen­kenn­zeichnungs­verordnung finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

    Mehr Infos

*Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/. Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt. **Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info

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