** Ein Leasingangebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagenzusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.
Das Angebot gilt nur für Kunden, die zum Zeitpunkt der Bestellung bereits sechs Monate als Gewerbetreibender (ohne gültigen Konzern-Großkundenvertrag bzw. die in keinem gültigen Großkundenvertrag bestellberechtigt sind), selbstständiger Freiberufler, selbstständiger Land- und Forstwirt oder in einer Genossenschaft aktiv sind. Das Angebot ist gültig bis 15.04.2021.
****Der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines/r neuen Audi e-tron 50 quattro*, Audi e-tron Sportback 50 quattro*, Audi A3 Sportback 40 e-tron*, Audi A3 Sportback 40 TFSI e*, Audi A3 Sportback 45 TFSI e*, Audi A6 Limousine 50 TFSI e quattro*, Audi A6 Limousine 55 TFSI e quattro*, Audi A6 Avant 55 TFSI e quattro*, Audi A7 Sportback 50 TFSI e quattro*, Audi Q5 50 TFSI e quattro S tronic*, Audi Q5 55 TFSI e quattro S tronic*, Audi Q7 55 TFSI e quattro* und Audi Q8 55 TFSI e quattro* durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine nach dem 18.05.2016 wird mit dem Umweltbonus inklusive Innovationsprämie gefördert, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 30.06.2021 zugelassen und der Erwerb nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ausnahme: der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen, wobei es aber zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) noch zu keiner Auszahlung gekommen sein darf. Das Fahrzeug muss im Inland auf den/die Antragstellerin zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens 6 Monate zugelassen bleiben. Sofern das Fahrzeug nach dem 04.11.2019 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird, beträgt die Höhe des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie für den Audi e-tron 50 quattro* und Audi e-tron Sportback 50 quattro* insgesamt 7.500 Euro, für den Audi A3 Sportback 40 e-tron*, Audi A3 Sportback 40 TFSI e* und Audi A3 Sportback 45 TFSI e* insgesamt 6.750 Euro und für den Audi A6 Limousine 50 TFSI e quattro*, Audi A6 Limousine 55 TFSI e quattro*, Audi A6 Avant 55 TFSI e quattro*, Audi A7 Sportback 50 TFSI e quattro*, Audi Q5 50 TFSI e quattro S tronic*, Audi Q5 55 TFSI e quattro S tronic*, Audi Q7 55 TFSI e quattro* und Audi Q8 55 TFSI e quattro* jeweils 5.625 Euro. Ein Drittel des Umweltbonus wird seitens der AUDI AG direkt auf den Nettokaufpreis gewährt, zwei Drittel des Umweltbonus (Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie) werden nach positivem Zuwendungsbescheid auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de ausbezahlt. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss bei Zulassung nach 04.11.2019 spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden.