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Informationen zum EU Data Act

Das zentrale EU Data Act Portal, das alle relevanten Datenschnittstellen über alle Marken des Volkswagen Konzerns hinweg
zusammenführt erreichen Sie ab dem 12.09.25 unter folgendem Link: https://eu-data-act.drivesomethinggreater.com

Sie können sich mit Ihren bestehenden App-Zugangsdaten (z. B. über myAudi) anmelden, um Ihre Daten abzurufen.
Der Zugriff auf die Daten ist nur möglich, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß mit Ihrem Profil verknüpft ist.


01 Was ist der EU Data Act und wie wirkt er sich auf mich als Kunde vom Audi Zentrum Ingolstadt Karl Brod GmbH aus?

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Der EU Data Act ist eine Verordnung, die den Nutzern von vernetzten Produkten, einschließlich Fahrzeugen, mehr Kontrolle über die Daten gibt, die durch ihre Nutzung des vernetzten Produkts generiert werden. Das bedeutet, dass Kunden das Recht haben, auf die vom Fahrzeug generierten Daten zuzugreifen, sie zu teilen und mit Dritten ihrer Wahl zu übertragen.

02 Wann tritt der EU Data Act in Kraft?

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Der EU Data Act trat am 11. Januar 2024 in Kraft, die verbindliche Anwendung ist ab dem 12.09.2025 in Kraft getreten.

03 In welchem Format werden meine Fahrzeugdaten zur Verfügung gestellt?

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Die Fahrzeugdaten werden in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Daten einfach mit verschiedenen Tools oder Systemen verarbeitet und genutzt werden können. Das genaue Format kann je nach Art der angeforderten Daten variieren, umfasst jedoch in der Regel Standarddateitypen wie JSON, CSV oder XML.

04 Wie lange dauert es, bis ich meine angeforderten Fahrzeugdaten erhalte?

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Die Zeit, die benötigt wird, um die angeforderten Fahrzeugdaten zu erhalten, kann von der Komplexität der Anforderung und dem Datenvolumen abhängen. Die genauen Zeitpläne können variieren, aber die Daten werden in der Regel so schnell wie möglich nach erfolgreicher Übermittlung der Anfrage bereitgestellt, jedoch nicht später als 24 Stunden. Eine Benachrichtigung wird per E-Mail gesendet, sobald die Daten zum Download bereit sind.

05 Was muss ich tun, wenn ich meine Fahrzeugdaten an ein anderes Unternehmen übertragen möchte?

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Dritte können den Nutzern einen Link "Request Data Share" zur Verfügung stellen, über den der Nutzer mit wenigen Klicks die spezifischen Daten, die er preisgeben möchte, einfach auswählen und teilen kann (dieser Vorgang beinhaltet auch die Vergütung für den Volkswagen Konzern). Alternativ haben die Nutzer die Möglichkeit, ihre Daten herunterzuladen und direkt mit einem Dritten ihrer Wahl zu teilen.

06 Fallen für den Zugriff auf meine Fahrzeugdaten Gebühren an?

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Der Zugang zu Fahrzeugdaten für die Nutzer wird gemäß dem EU-Datengesetz in der Regel kostenlos gewährt, wodurch ein fairer und transparenter Datenzugang gewährleistet ist.

07 Kann ich eine Kopie aller von meinem Fahrzeug erzeugten Daten anfordern?

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Ja, es kann eine Kopie der vom Fahrzeug erzeugten Daten angefordert werden. Dazu gehören in der Regel Informationen wie Fahrzeugleistungsdaten, Fahrverhalten und Fahrzeugnutzung. Diese Daten können über das EU Data Act Portal angefordert werden.

08 Wie lange speichert der Volkswagen Konzern meine Fahrzeugdaten?

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Die Dauer der Speicherung der Fahrzeugdaten ist abhängig von der Art der Daten und den gesetzlichen bzw. vertraglichen Vorgaben. Einige Daten werden möglicherweise nur für einen kurzen Zeitraum gespeichert, während andere Daten, wie z. B. die Servicehistorie, aus betrieblichen oder behördlichen Gründen länger aufbewahrt werden können. Die genauen Aufbewahrungsfristen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Volkswagen Konzerns.

09 Wie kann ich die Erfassung meiner Fahrzeugdaten einschränken?

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Sie können die Erfassung Ihrer Fahrzeugdaten einschränken, indem Sie die Datenschutzeinstellungen in Ihrem myAudi-Konto oder im Infotainmentsystem des Fahrzeugs anpassen. Einige Datenverarbeitungen, z. B. aus rechtlichen oder Sicherheitsgründen, können nicht deaktiviert werden. Bei anderen Datentypen können Sie jedoch möglicherweise die Freigabeeinstellungen anpassen, die Einwilligung für optionale Dienste widerrufen oder bestimmte Konnektivitätsfunktionen deaktivieren. Weitere Einzelheiten zu Ihren Möglichkeiten finden Sie in der Datenschutzerklärung des Volkswagen Konzerns.

10 Kann der neue Besitzer meines Fahrzeugs auf meine alten Daten zugreifen?

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Nein, neue Besitzer eines Fahrzeugs haben keinen Zugriff auf alte Daten, da diese mit Ihrer myAudi ID und den persönlichen Kontoeinstellungen verknüpft sind. Bevor Sie ein Fahrzeug verkaufen oder übertragen, ist es wichtig, die Verknüpfung Ihres Kontos aufzuheben und das Fahrzeug auf die Werkseinstellungen zurückzusetzen, um alle persönlichen Daten zu entfernen, einschließlich gespeicherter Einstellungen, Kontaktdaten und verbundener Dienste.

11 Wie erreiche ich das Portal?

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Das zentrale EU Data Act Portal, das alle relevanten Datenschnittstellen über alle Marken des Volkswagen Konzerns hinweg zusammenführt erreichen Sie ab dem 12.09.25 unter folgendem Link: https://eu-data-act.drivesomethinggreater.com
Kunden können sich mit ihren bestehenden App-Zugangsdaten (z. B. über myAudi) anmelden, um ihre Daten abzurufen. Der Zugriff auf die Daten ist nur möglich, wenn das Fahrzeug des Kunden ordnungsgemäß mit seinem Profil verknüpft ist.

 

*Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/. Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt. **Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info

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