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Audi KaskoSchutz¹ und Audi Haftpflicht²

Da Audi Ihnen gern ein gutes Gefühl gibt: Mit diesem Modul sind Sie über die gesamte Laufzeit Ihres Leasingvertrags bestens abgesichert.

 

 

  Audi KaskoSchutz¹

    Leistungen

 > Schäden am Fahrzeug durch Unfall – auch wenn selbst verursacht
 > Mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs durch Fremde
 > An-, Um- und Aufbauten bis 20.000 Euro (inkl. MwSt.) gedeckt.
 > Maximale Haftung bis 600 Euro je Schadensfall
 > Diebstahl, Brand und Explosion; Glasbruchschaden
 > Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
 > GAP-Deckung bei Totaldiebstahl oder Totalschaden: Erstattung der Restforderung aus dem Leasingvertrag
 > Beitragskonstanz auch im Schadensfall
 > Notfallmanagement: Unterstützung in jeder Notsituation – rund um die Uhr
 > Schadenservice: Übernahme des administrativen Aufwands im Schadensfall
 > Optional: Mietwagen bei eigenverschuldeten Unfällen
 > Laufzeiten deckungsgleich mit dem zugrunde liegenden Leasingvertrag
 > Marderbiss
 > Zusammenstoß mit Haarwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen

 

¹ Der Audi KaskoSchutz ist ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57,38112 Braunschweig und ist nur in Verbindung mit einem Leasingvertrag der Audi Leasing erhältlich; nicht für Sonderabnehmer.

 

 

 

  Audi KaskoSchutz¹

    Vorteile

 > Attraktiver Stückbeitrag, unabhängig vom Schadenfreiheitsrabatt
 > Keine Preisanpassung im Schadensfall
 > Kompetente Beratung und unkomplizierte Schadenabwicklung aus einer Hand
 > Schnelle und fachgerechte Reparatur beim Audi Partner
 > Umsatz- statt Versicherungssteuer
 > Professionelle Soforthilfe und weniger Verwaltungsaufwand im Schadensfall


¹ Der Audi KaskoSchutz ist ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57,38112 Braunschweig und ist nur in Verbindung mit einem Leasingvertrag der Audi Leasing erhältlich; nicht für Sonderabnehmer.

 

 

 

 

 

 

 

  Audi Haftpflicht²

  Übernahme des gesetzlichen Schadenersatzanspruches Dritter, wenn Schäden mit Ihrem Audi verursacht werden:

 > 100 Mio. Euro Deckung für Sach- und Vermögensschäden
 > Max. 15 Mio. Euro je geschädigte Person bei Personenschäden
 > Deckung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden bis zu 5 Mio. Euro je Schadenereignis, jedoch für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres max. 10 Mio. Euro


² Vermittelt durch den Audi VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Versicherungsleistungen werden von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Nur in Verbindung mit einem Leasingvertrag der Audi Leasing. Nicht für Sonderabnehmer.

*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

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