Absicherung Leasing- und Finanzierungsrate
Wie geht es eigentlich zu Coronazeiten mit meiner Leasing- oder Finanzierungsrate weiter? Wir geben Ihnen ein Stück Sicherheit und haben die Antworten auf Ihre wichtigen Fragen!
Keine Angst, Ihre Leasingrate versichern wir mit der sog. Leasingratenversicherung (LRV)*. Bei der Finanzierungsrate greift der Kreditschutzbrief*.
Die Ratenabsicherung gegenüber Arbeitslosigkeit bis zu 12 Monate ist für Sie absolut beitragsfrei!
Die Versicherungsbedingungen sehen einen Pandemie-Ausschluss nicht vor. Krankenstände und Todesfälle, die durch die Pandemie verursacht werden, sind somit versichert. Muss ein Betrieb infolge der Corona-Krise Mitarbeiter betriebsbedingt entlassen, sind auch diese Fälle nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen versicherte Arbeitslosigkeit-Fälle.
Im Falle einer verhängten Kurzarbeit bzw. im Falle von Mitarbeitern, die sich in Quarantäne befinden (unabhängig, ob vom Arbeitgeber oder vom Gesundheitsamt veranlasst), besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistung, da das Arbeitsverhältnis nach wie vor besteht.
Sie haben bei uns Ihr Fahrzeug schon bestellt, aber es wurde noch nicht ausgeliefert?
Dann besteht weiterhin die Möglichkeit die LRV nachträglich abzuschließen! Ihr Verkäufer informiert Sie gerne!
Im Folgenden haben wir für Sie die meistgestellten Fragen und Antworten zusammengefasst:
Arbeitsunfähigkeit (AU)
vP (versicherte Person) ist an Corona erkrankt, erhält somit eine AU Bescheinigung
Anspruch auf Versicherungsleistung wird geprüft und nach der Karenzzeit von 6 Wochen Leistung möglich
vP in Quarantäne als Vorsichtsmaßnahme vom Gesundheitsamt verhängt
Gilt nicht als AU, daher auch kein Anspruch (vP erhält evtl. weiterhin Gehalt, wenn Home-office möglich ist. Der Arbeitgeber kann evtl. eine Entschädigung bei den zuständigen Behörden beantragen)
vP vorsorglich in Quarantäne, verhängt vom Arbeitgeber
Kein Anspruch, erhält auch weiterhin sein Gehalt vP in freiwilliger Quarantäne Kein Anspruch wegen fehlender AU, muss somit selbst dafür aufkommen
Arbeitslosigkeit (AL)
Ist Kurzarbeit mitversichert?
Nein, kein Anspruch auf Leistung, da keine Kündigung erfolgt
Fristgerechte Kündigung seitens des Arbeitgebers auf Grund der wirtschaftlichen Folgen?
Anspruch besteht, wenn die weiteren Voraussetzungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) erfüllt sind
Arbeitgeber verhängt vorsorglich Quarantäne
vP hat keinen Gehaltsausfall, somit kein Anspruch wegen AL
vP begibt sich in eine freiwillige Quarantäne ohne Anordnung seitens des Gesundheitsamtes bzw. Arbeitgebers, es erfolgt/ droht eine fristlose Kündigung
Ablehnung erfolgt auf Grund eigenen Verschuldens
Sie möchten fernerhin die Risiken Arbeitsunfähigkeit und Tod absichern? Dies ist gegen Gebühr selbstverständlich möglich. Ihr Verkaufsberater berät Sie gerne!
*Ratenschutz im Falle unverschuldeter Arbeitslosigkeit für bis zu 12 Monate. Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Cardif Allgemeine Versicherung, Stuttgart. Für Neuwagen, junge Gebrauchtwagen (WDW/AMF) und Gebrauchtwagen – jeweils ohne RS-Modelle und Audi R8. Gültig bis zum 31.07.2020 (Neuwagen) bzw. 30.06.2020 (junge Gebrauchtwagen und Gebrauchtwagen). Für sozialversicherungspflichtig Angestellte (ausgeschlossen sind u. a. Beamte, Selbstständige, Freiberufler, Wehrdienstleistende, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst/sonstigen freiwilligen Diensten (z. B. freiwilliges soziales Jahr) und Auszubildende).