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Absicherung Leasing- und Finanzierungsrate

Wie geht es eigentlich zu Coronazeiten mit meiner Leasing- oder Finanzierungsrate weiter? Wir geben Ihnen ein  Stück Sicherheit und haben die Antworten auf Ihre wichtigen Fragen!

Keine Angst, Ihre Leasingrate versichern wir mit der sog. Leasingratenversicherung (LRV)*. Bei der Finanzierungsrate greift der Kreditschutzbrief*.
Die Ratenabsicherung gegenüber Arbeitslosigkeit bis zu 12 Monate ist für Sie absolut beitragsfrei!


Die Versicherungsbedingungen sehen einen Pandemie-Ausschluss nicht vor. Krankenstände und Todesfälle, die durch die Pandemie verursacht werden, sind somit versichert. Muss ein Betrieb infolge der Corona-Krise Mitarbeiter betriebsbedingt entlassen, sind auch diese Fälle nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen versicherte Arbeitslosigkeit-Fälle.
Im Falle einer verhängten Kurzarbeit bzw. im Falle von Mitarbeitern, die sich in Quarantäne befinden (unabhängig, ob vom Arbeitgeber oder vom Gesundheitsamt veranlasst), besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistung, da das Arbeitsverhältnis nach wie vor besteht.

Sie haben bei uns Ihr Fahrzeug schon bestellt, aber es wurde noch nicht ausgeliefert?
Dann
besteht weiterhin die Möglichkeit die LRV nachträglich abzuschließen! Ihr Verkäufer informiert Sie gerne!


Im Folgenden haben wir für Sie die meistgestellten Fragen und Antworten zusammengefasst:

Arbeitsunfähigkeit (AU)
vP (versicherte Person) ist an Corona erkrankt, erhält somit eine  AU Bescheinigung
Anspruch auf Versicherungsleistung wird geprüft und nach der Karenzzeit von 6 Wochen Leistung möglich

vP in Quarantäne als Vorsichtsmaßnahme vom Gesundheitsamt verhängt
Gilt nicht als AU, daher auch kein Anspruch (vP erhält evtl. weiterhin Gehalt, wenn Home-office möglich ist. Der Arbeitgeber kann evtl. eine Entschädigung bei den zuständigen Behörden beantragen)

vP vorsorglich in Quarantäne, verhängt vom Arbeitgeber
Kein Anspruch, erhält auch weiterhin sein Gehalt vP in freiwilliger Quarantäne Kein Anspruch wegen fehlender AU, muss somit selbst dafür aufkommen

 

Arbeitslosigkeit (AL)

Ist Kurzarbeit mitversichert?
Nein, kein Anspruch auf Leistung, da keine Kündigung erfolgt

Fristgerechte Kündigung seitens des Arbeitgebers auf Grund der wirtschaftlichen Folgen?
Anspruch besteht, wenn die weiteren Voraussetzungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) erfüllt sind

Arbeitgeber verhängt vorsorglich Quarantäne
vP hat keinen Gehaltsausfall, somit kein Anspruch wegen AL

vP begibt sich in eine freiwillige Quarantäne ohne Anordnung seitens des Gesundheitsamtes bzw. Arbeitgebers, es erfolgt/ droht eine fristlose Kündigung
Ablehnung erfolgt auf Grund eigenen Verschuldens

Sie möchten fernerhin die Risiken Arbeitsunfähigkeit und Tod absichern? Dies ist gegen Gebühr selbstverständlich möglich. Ihr Verkaufsberater berät Sie gerne!

*Ratenschutz im Falle unverschuldeter Arbeitslosigkeit für bis zu 12 Monate. Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Cardif Allgemeine Versicherung, Stuttgart. Für Neuwagen, junge Gebrauchtwagen (WDW/AMF) und Gebrauchtwagen – jeweils ohne RS-Modelle und Audi R8. Gültig bis zum 31.07.2020 (Neuwagen) bzw. 30.06.2020 (junge Gebrauchtwagen und Gebrauchtwagen). Für sozialversicherungspflichtig Angestellte (ausgeschlossen sind u. a. Beamte, Selbstständige, Freiberufler, Wehrdienstleistende, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst/sonstigen freiwilligen Diensten (z. B. freiwilliges soziales Jahr) und Auszubildende).

 

 

*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Für Fahrzeuge nach der neuen ENVkV: „Die angegebenen Kraftstoff bzw Stromverbrauchs und CO₂ Emissionswerte wurden nach WLTP Prüfverfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt Dieses Verfahren ist realitätsnäher als das bisherige NEFZ Prüfverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) und wird auch zur Bemessung der Kfz Steuer herangezogen Werte nach dem NEFZ Verfahren liegen für das dargestellte Fahrzeugmodell nicht mehr vor. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO 2 Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO 2 Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH ( Hellmuth Hirth Str 1 73760 Ostfildern Scharnhausen oder www dat de unentgeltlich erhältlich ist

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