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Audi WartungPlus für Neuwagen

Werkstatt-Service zum Festpreis für Neuwagen

 

 

Sie haben sich für einen neuen Audi entschieden?

Dann sollte eins nicht fehlen: Audi WartungPlus der Audi Leasing.

Wir übernehmen die Kosten für umfangreiche Wartungs- und Inspektionsarbeiten und für wesentliche Verschleißteile – egal, ob es sich um Verbrenner, Hybrid- oder E-Fahrzeuge handelt.

Damit sind Sie vor unverhofften finanziellen Überraschungen geschützt, denn der monatliche Festpreis bleibt über die gesamte Laufzeit konstant.

 

 

Ihre Vorteile 

 

► Sie können gelassen zur Inspektion fahren, da wir die
Werkstattrechnung für Sie übernehmen.


► Ein monatlicher Festpreis ermöglicht eine sichere Finanzplanung
und schützt vor eventuellen Preiserhöhungen.


► Sie können die Vertragslaufzeit zwischen 24 und 48 Monaten
frei nach Ihren Bedürfnissen wählen.


► Fachgerechte Inspektionen in einer Audi Werkstatt tragen
zum Werterhalt Ihres Fahrzeugs bei.


► Sie müssen sich nicht um Ihre Ersatzmobilität kümmern –
das übernehmen wir.

 

 

 

Einfach verfügbar


Als Privat- oder Gewerbekunde können Sie Audi WartungPlusabschließen:

► für alle neuen Audi Modelle

► mit Laufzeiten von 12 bis 36 Monaten bei max. 50.000 km/Jahr

► mit Laufzeiten von 42 bis 48 Monaten bei max. 30.000 km/Jahr

 

 

 

Servicearbeiten in einer Audi Werkstatt Ihrer Wahl1


Kostenübernahme für Wartungs- und Inspektionsarbeiten laut Herstellervorgabe sowie wesentliche Verschleißarbeiten inklusive Lohn- und Materialkosten:


 

 


Ersatzmobilität2


Während Ihr Fahrzeug inspiziert und gewartet wird, gewähren wir Ihnen Ersatzmobilität. Je nach vereinbarter Gesamtfahrleistung erhalten Sie für bis zu 3 Tage pro Vertragsjahr z. B. einen Ersatzwagen, einen Fahrausweis für die öffentlichen Verkehrsmittel oder einen Taxigutschein.

 

 

 

 

 

1 Die Leistungen sind gebunden an die Vertragslaufzeit des Leasingvertrags bzw. Service-Management-Vertrags mit der Audi Leasing. Diese Leistungen werden nur dann einkalkuliert und erbracht, wenn sie am individuellen Fahrzeug bezüglich Antriebsart und Ausstattung auch erforderlich sind. Bei Überschreiten der vereinbarten Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch.

2  Die Ersatzmobilität umfasst den Anspruch auf eine begrenzte Übernahme der Kosten für Ersatzmobilität (z. B. Mietwagen). Ihr Audi Partner entscheidet über die Art der Ersatzmobilität. Sie gilt nur in Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung abgedeckt werden.

 

  • Kontakt

    Sie haben Fragen?
    Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

    CallCenter
    Tel: 0841 / 4914 - 0

    Mail senden

*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Für Fahrzeuge nach der neuen ENVkV: „Die angegebenen Kraftstoff bzw Stromverbrauchs und CO₂ Emissionswerte wurden nach WLTP Prüfverfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt Dieses Verfahren ist realitätsnäher als das bisherige NEFZ Prüfverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) und wird auch zur Bemessung der Kfz Steuer herangezogen Werte nach dem NEFZ Verfahren liegen für das dargestellte Fahrzeugmodell nicht mehr vor. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO 2 Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO 2 Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH ( Hellmuth Hirth Str 1 73760 Ostfildern Scharnhausen oder www dat de unentgeltlich erhältlich ist

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