Neuwagen-Angebote
Unsere attraktiven Finanzierungs*- und Leasingangebote** zur Umweltprämie1.
Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein individuelles Angebot - sprechen Sie uns an!
Zum Beispiel:
*Ein Angebot der Audi Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für die Finanzierung nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Angebot gültig solange Vorrat reicht. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes.
**Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Angebot gültig solange Vorrat reicht. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes.
1Die Audi Umweltprämie gilt in der Zeit vom 18.10.2018 bis auf weiteres für private und gewerbliche Einzelkunden beim Erwerb (Kauf/Leasing/Finanzierung) eines Audi Neufahrzeuges (außer RS- und R-Modelle) oder eines jungen Gebrauchtwagens und bei gleichzeitiger Verwertung eines auf Sie zugelassenen Diesel-Altfahrzeuges mit Abgas-Norm EURO 1 bis EURO 4 durch einen anerkannten Verwerter (Betriebe gemäß www.altfahrzeugstelle.de). Das Diesel-Altfahrzeug muss bei Abschluss des Kaufvertrages in den letzten 6 Monaten auf Ihren Namen zugelassen gewesen sein und die Zulassung muss vor oder im Monat September 2018 erfolgt sein. Der Nachweis der Verwertung durch Sie oder den Audi Partner erfolgt über den Verwertungsnachweis gem. § 15 FZV. Die Verwertung des Diesel-Altfahrzeuges muss spätestens einen Monat nach Zulassung des Neufahrzeuges oder des jungen Gebrauchtwagens erfolgen und nachgewiesen werden. Die konkrete Höhe der Audi Umweltprämie ist abhängig von dem erworbenen Modell. Fristende für die Zulassung auf Ihren Namen ist bei Neuwagen der 31.12.2019, bei jungen Gebrauchtwagen zwei Monate nach Datum Kaufvertrag.
2 Die Audi Wechselprämie gilt deutschlandweit bis 30.04.2019 für private und gewerbliche Einzelkunden bei Inzahlungnahme eines Diesel- Altfahrzeugs mit der Abgas-Norm EURO 4 oder EURO 5, das vor oder im Monat Dezember 2018 auf die Berechtigte / den Berechtigten zugelassen wurde, und gleichzeitigem Erwerb (Kauf/Leasing/Finanzierung) eines Audi Neufahrzeuges (außer RS- und R-Modelle) oder eines jungen Gebrauchtwagens (außer R8) mindestens mit Abgas-Norm EURO 6. Die konkrete Höhe der Audi Wechselprämie ist abhängig vom erworbenen Modell.