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Kaufpreisschutz – bestens abgesichert bei Totalschaden und -diebstahl.

Es ist ein schönes Gefühl, einen neuen Wagen zu fahren. Noch schöner ist es zu wissen, dass Sie im Falle eines Falles bestens abgesichert sind – und einfach auf einen Neuen umsteigen können.

Denn mit dem Kaufpreisschutz über den Audi VersicherungsService¹ profitieren Sie zusätzlich von finanzieller Sicherheit – bei Totaldiebstahl oder einem Unfall mit Totalschaden, egal ob dieser selbst- oder fremdverschuldet ist.

Download Bedingungen Kaufpreisschutz (PDF):
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Abschließbar bis max. 3 Monate nach Zulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehmer.

 

Der Kaufpreisschutz auf einen Blick:

  • Erstattung der Differenz zwischen ursprünglichem Kaufpreis und dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs im Totalschadenfall und bei Totaldiebstahl (Höchstleistung je Versicherungsfall beträgt 50.000,- Euro); gilt bei Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden
  • Zusätzlicher Bonus von 1.000,- Euro bei Erwerb eines neuen Konzernfahrzeugs²
  • Für finanzierte bzw. bar bezahlte Neu- und Gebrauchtwagen
Bedingungen
  • Max. Fahrzeugalter bei Beginn: 5 Jahre (60 Monate)
  • Max. Fahrzeugalter bei Ablauf: 9 Jahre (108 Monate)
  • Max. Laufzeit: 5 Jahre (60 Monate)
  • Gilt auch für Lkw bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse

¹ Versicherung vermittelt durch die Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig,
Versicherungsleistungen durch die Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig,

 

 

 

 

 

*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

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