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Service: Mo. - Fr. 06:00 - 20:00 Uhr Sa. 08:00 - 13:00 Uhr

 

** Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Angebot gilt nur bis 31.12.2020 und nur für Gewerbetreibende. Das Angebot gilt nur für Kunden, die zum Zeitpunkt der Bestellung bereits sechs Monate als Gewerbetreibender (ohne gültigen Konzern-Großkundenvertrag bzw. die in keinem gültigen Großkundenvertrag bestellberechtigt sind), selbstständiger Freiberufler, selbstständiger Land- und Forstwirt oder in einer Genossenschaft aktiv sind.Angaben im Leasingangebot netto, jeweils zzgl. MwSt; zzgl. Überführung und Zulassung. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Alle Angaben auf Basis des deutschen Marktes. Es wird der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistungserbringung gültige gesetzliche Umsatzsteuersatz abgerechnet. Die Umsatzsteuer in Deutschland beträgt gem. UStG für Lieferungen in der Zeit vom 01.07. bis 31.12.2020 - 16 % und - sofern keine Verlängerung erfolgt - ab dem 01.01.2021 - 19 %.

Auf die Gewährung des Umweltbonus besteht kein Rechtsanspruch und die Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens jedoch zum 31.12.2025. Nähere Informationen zum Umweltbonus sind auf den Internetseiten des BaFa unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html abrufbar.

*** Der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines/r neuen Audi e-tron 50, Audi e-tron Sportback 50, Audi A3 Sportback 40 e-tron, Audi A3 Sportback 40 TFSI e, Audi A6 Limousine 50 TFSI e quattro, Audi A6 Limousine 55 TFSI e quattro, Audi A6 Avant 55 TFSI e quattro, Audi A7 Sportback 50 TFSI e quattro, Audi Q5 50 TFSI e quattro S tronic, Audi Q5 55 TFSI e quattro S tronic und Audi Q7 55 TFSI e quattro durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine nach dem 18.05.2016 wird als Umweltbonus, ab dem 04.06. 2020 zusätzlich inkl. Innovationsprämie, gefördert. Das Fahrzeug muss im Inland auf den/die Antragsteller/-in zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens 6 Monate zugelassen bleiben. Sofern das Fahrzeug nach dem 04.11.2019 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird, beträgt die Höhe des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie für den Audi e-tron 50 und Audi e-tron Sportback 50 insgesamt 7.500 Euro, für den Audi A3 Sportback 40 e-tron und Audi A3 Sportback 40 TFSI e insgesamt 6.750 Euro und für den Audi A6 Limousine 50 TFSI e quattro, Audi A6 Limousine 55 TFSI e quattro, Audi A6 Avant 55 TFSI e quattro, Audi A7 Sportback 50 TFSI e quattro, Audi Q5 50 TFSI e quattro S tronic, Audi Q5 55 TFSI e quattro S tronic und Audi Q7 55 TFSI e quattro jeweils 5.625 Euro. Ein Drittel des Umweltbonus wird seitens der AUDI AG direkt auf den Nettokaufpreis gewährt, zwei Drittel des Umweltbonus (Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie) wird nach positivem Zuwendungsbescheid auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de ausbezahlt. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss bei Zulassung nach 04.11.2019 spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden.

Als Dienstwagenfahrer können Sie bei Erwerb eines Audi e-tron 50, Audi e-tron 55, Audi e-tron Sportback 50, Audi e-tron Sportback 55, A3 Sportback 40 e-tron, A3 Sportback 40 TFSIe, Q5 50 TFSI e quattro, Q5 55 TFSI e quattro, Audi A6 Limousine 50 TFSI e quattro, Audi A6 Limousine 55 TFSI e quattro, Audi A6 Avant 55 TFSI e quattro, Audi A7 Sportback 50 TFSI e quattro, Audi A7 Sportback 55 TFSI e quattro, Audi A8 60 TFSI e quattro, Audi A8 L 60 TFSI e quattro, Audi Q7 55 TFSI e quattro oder Audi Q7 60 TFSI e quattro zwischen dem 31.12.2018 und dem 01.01.2022 auch von der Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung in § 6 Abs.1 Nr. 4 EStG profitieren. Hiernach wird die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs aus dem Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs zuzüglich Sonderausstattung inklusive Umsatzsteuer halbiert.

*Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/. Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt. **Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info

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