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Die Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie*.

Garantiert gut.

Mit der Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie erhalten Sie den bestmöglichen Leistungsumfang.

Entdecken Sie alle Vorteile:

  • Neuwagengarantie* von 2 Jahren ab Erstzulassung
  • anschließende Garantie* des Audi Partners von 3 Jahren
  • Leistungsumfang auf Herstellerniveau
  • Schutz vor unkalkulierbaren Risiken/unerwarteten Reparaturkosten bis zum 5. Fahrzeugjahr
  • Garantie nur beim Audi Gebrauchtwagen :plus Partner erhältlich
  • Exklusiv für Audi
  • Europaweite Gültigkeit/Abwicklung **

 

Die Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie gilt für ausgewählte Gebrauchtwagen. Die Laufzeit der Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie von bis zu 3 Jahren schließt an die 2-jährige Herstellergarantie der AUDI AG ab Erstzulassung des jeweiligen Fahrzeugs an. Bitte beachten Sie, dass sich die tatsächliche Restlaufzeit der Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie sowohl nach dem Fahrzeugalter als auch nach der individuellen Laufleistung des Fahrzeugs richtet. Garantiegeber der Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie ist der teilnehmende Audi Gebrauchtwagen :plus Partner. Weitere Informationen zu den Garantiebedingungen, insbesondere zum Beginn der Garantielaufzeit, erhalten Sie bei Ihrem Audi Gebrauchtwagen :plus Partner oder unter www.audi.de/gebrauchtwagen.

Bei ausgewählten Fahrzeugen wird die Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie in Form der Audi Anschlussgarantie abgedeckt. Die Audi Anschlussgarantie wird von der AUDI AG, 85045 Ingolstadt gewährt und schließt sich an die 2-jährige Herstellergarantie an. Sie sichert das Fahrzeug für weitere bis zu 36 Monate oder bis zu einer Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs von 100.000 km ab.

Download Audi Anschlussgarantie

Download Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie

 

** Die europaweite Abdeckung/Gültigkeit ist nur bei vorübergehenden Fahrten, etwa Urlaubs- oder Geschäftsfahrten, innerhalb der geografischen Grenzen Europas gültig. Eine vorübergehende Fahrt liegt dann vor, wenn sich das Fahrzeug für einen Zeitraum von höchstens sechs Wochen vorwiegend im Ausland befindet.

 

 

 

  • Andrea Krammer

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    Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung.

    Vertriebsassistentin
    Gebrauchtwagen
    Tel: 0841 / 4914 - 225

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*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Für Fahrzeuge nach der neuen ENVkV: „Die angegebenen Kraftstoff bzw Stromverbrauchs und CO₂ Emissionswerte wurden nach WLTP Prüfverfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt Dieses Verfahren ist realitätsnäher als das bisherige NEFZ Prüfverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) und wird auch zur Bemessung der Kfz Steuer herangezogen Werte nach dem NEFZ Verfahren liegen für das dargestellte Fahrzeugmodell nicht mehr vor. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO 2 Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO 2 Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH ( Hellmuth Hirth Str 1 73760 Ostfildern Scharnhausen oder www dat de unentgeltlich erhältlich ist

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