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Erhöhter Umweltbonus für E-Autos

Am 3. Juni hat der Koalitionsausschuss eine Erhöhung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) beschlossen.

Durch den Umweltbonus wird der Austausch der Kfz-Flotte durch klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge gefördert. Der Koalitionsausschuss hat beschlossen den Bundesanteil am Umweltbonus als neue Innovationsprämie zu verdoppeln.

Der Herstelleranteil bleibt von der Erhöhung der Kaufprämie unberührt .

 

Hier finden Sie die aktuellen Prämien:

Umweltbonus1 für Elektrofahrzeuge
Audi e-tron 50 quattro2
7.500 € (entspricht 2.500 € Herstelleranteil netto und 5.000 € Bundesanteil)

Audi e-tron Sportback 50 quattro2
7.500 € (entspricht 2.500 € Herstelleranteil netto und 5.000 € Bundesanteil)





Umweltbonus1 für Plug-in-Hybride
A3 Sportback 40 e-tron2
6.750 (entspricht 2.250 € Herstelleranteil netto und 4.500 € Bundesanteil)

Audi Q5 50 TFSI e quattro S tronic2
5.625 (entspricht 1.875 € Herstelleranteil netto und 3.750 € Bundesanteil)

Audi Q5 55 TFSI e quattro S tronic2
5.625 € (entspricht 1.875 € Herstelleranteil netto und 3.750 € Bundesanteil)

Audi Q7 55 TFSI e quattro2
5.625 (entspricht 1.875 € Herstelleranteil netto und 3.750 € Bundesanteil)

Audi A6 Limousine 50 TFSI e quattro2
5.625 (entspricht 1.875 € Herstelleranteil netto und 3.750 € Bundesanteil)

Audi A6 Limousine 55 TFSI e quattro2
5.625 (entspricht 1.875 € Herstelleranteil netto und 3.750 € Bundesanteil)

Audi A7 Sportback 50 TFSI e quattro2
5.625 (entspricht 1.875 € Herstelleranteil netto und 3.750 € Bundesanteil)


Niedrigere Besteuerung3 auf Ihren Dienstwagen!

Die Bundesregierung hat die Dienstwagenbesteuerung3 für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride gesenkt. Das bedeutet, dass Sie seit dem 01. Januar 2019 Ihren (teil-)elektrischen Dienstwagen von Audi bei privater Nutzung nur noch mit 1 % des halben Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Der halbe Bruttolistenpreis gilt auch für die pauschale Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03% je Entfernungskilometer).



Wussten Sie schon?

... dass Sie für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug ein spezielles E-Kennzeichen haben können und Sie dadurch bestimmte Vorzüge genießen?

... dass es neben den bundesweiten Förderungen auch regionale Vorteile für elektrische Fahrzeuge gibt?



1) Der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines/r neuen Audi e-tron 50, Audi e-tron Sportback 50, Audi A3 Sportback 40 e-tron, Audi A6 Limousine 50 TFSI e quattro, Audi A6 Limousine 55 TFSI e quattro, Audi A7 Sportback 50 TFSI e quattro, Audi Q5 50 TFSI e quattro S tronic, Audi Q5 55 TFSI e quattro S tronic und Audi Q7 55 TFSI e quattro durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine nach dem 18.05.2016 wird als Umweltbonus gefördert. Das Fahrzeug muss im Inland auf den/die Antragstellerin zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens 6 Monate zugelassen bleiben. Sofern das Fahrzeug nach dem 04.11.2019 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird, beträgt die Höhe des Umweltbonus für den Audi e-tron 50 und Audi e-tron Sportback 50 insgesamt 7.500 Euro, für den Audi A3 Sportback 40 e-tron insgesamt 6.750 Euro und für den Audi A6 Limousine 50 TFSI e quattro, Audi A6 Limousine 55 TFSI e quattro, Audi A7 Sportback 50 TFSI e quattro, Audi Q5 50 TFSI e quattro S tronic, Audi Q5 55 TFSI e quattro S tronic und Audi Q7 55 TFSI e quattro jeweils 5.625 Euro. Die Hälfte des Umweltbonus wird seitens der AUDI AG direkt auf den Nettokaufpreis gewährt, der restliche Betrag (Bundesanteil am Umweltbonus) wird nach positivem Zuwendungsbescheid auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de ausbezahlt.

Fahrzeuge, die serienmäßig über ein Acoustic Vehicle Allerting System (AVAS) verfügen, werden zudem durch den Bund mit zusätzlichen 100 Euro bezuschusst.

Auf die Gewährung des Umweltbonus besteht kein Rechtsanspruch und die Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens jedoch zum 31.12.2025. Nähere Informationen zum Umweltbonus sind auf den Internetseiten des BaFa unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick.html abrufbar. Auf die Gewährung des Umweltbonus besteht kein Rechtsanspruch und die Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens jedoch zum 31.12.2025. Nähere Informationen zum Umweltbonus sind auf den Internetseiten des BaFa unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick.html abrufbar.


2) Verbrauchs- und Emissionswerte:
Audi e-tron 50: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 24,3–21,9 (NEFZ); 26,6–22,4 (WLTP) CO₂-Emission kombiniert in g/km: 0

Audi e-tron Sportback 50: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 23,9–21,6 (NEFZ); 26,3–21,7 (WLTP) CO₂-Emission kombiniert in g/km: 0

A3 Sportback 40 e-tron:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,0–1,9 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 12,7–12,2 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 46–43 g/km

Audi A6 Limousine 50 TFSI e:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,0–1,7 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 17,7–16,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 46–39 g/km

Audi A6 Limousine 55 TFSI e:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,1–1,9 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 17,9–17,4 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 47–43 g/km

Audi A7 Sportback 50 TFSI e:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,1–1,8 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 18,0–16,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 48–40 g/km

Audi A7 Sportback 55 TFSI e:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,1–1,9 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 18,1–17,5 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 48–44 g/km

Audi Q5 50 TFSI e quattro:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,2–2,0 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 18,1 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 49–46 g/km

Audi Q5 55 TFSI e quattro:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,2–2,0 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 18,2–17,5 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 49–46 g/km

Audi Q5 50 TDI
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 6,2–6,1 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 162–159 g/km

Audi Q7 55 TFSI e quattro:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 3,0–2,8 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 22,9–21,9 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 69–64 g/km

3) Als Dienstwagenfahrer können Sie bei Erwerb eines Audi e-tron 50, Audi e-tron 55, Audi e-tron Sportback 50, Audi e-tron Sportback 55, A3 Sportback 40 e-tron, Q5 50 TFSI e quattro, Q5 55 TFSI e quattro, Audi A6 Limousine 50 TFSI e quattro, Audi A6 Limousine 55 TFSI e quattro, Audi A6 Avant 55 TFSI e quattro, Audi A7 Sportback 50 TFSI e quattro, Audi A7 Sportback 55 TFSI e quattro, Audi A8 60 TFSI e quattro, Audi A8 L 60 TFSI e quattro, Audi Q7 55 TFSI e quattro oder Audi Q7 60 TFSI e quattro zwischen dem 31.12.2018 und dem 01.01.2022 auch von der Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung in § 6 Abs.1 Nr. 4 EStG profitieren. Hiernach wird die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs aus dem Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs zuzüglich Sonderausstattung inklusive Umsatzsteuer halbiert.

*Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/. Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt. **Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info

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