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Erhöhter Umweltbonus für E-Autos

Am 3. Juni hat der Koalitionsausschuss eine Erhöhung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) beschlossen.

Durch den Umweltbonus wird der Austausch der Kfz-Flotte durch klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge gefördert. Der Koalitionsausschuss hat beschlossen den Bundesanteil am Umweltbonus als neue Innovationsprämie zu verdoppeln.

Der Herstelleranteil bleibt von der Erhöhung der Kaufprämie unberührt .

 

Hier finden Sie die aktuellen Prämien:

Umweltbonus1 für Elektrofahrzeuge
Audi e-tron 50 quattro2
7.500 € (entspricht 2.500 € Herstelleranteil netto und 5.000 € Bundesanteil)

Audi e-tron Sportback 50 quattro2
7.500 € (entspricht 2.500 € Herstelleranteil netto und 5.000 € Bundesanteil)





Umweltbonus1 für Plug-in-Hybride
A3 Sportback 40 e-tron2
6.750 (entspricht 2.250 € Herstelleranteil netto und 4.500 € Bundesanteil)

Audi Q5 50 TFSI e quattro S tronic2
5.625 (entspricht 1.875 € Herstelleranteil netto und 3.750 € Bundesanteil)

Audi Q5 55 TFSI e quattro S tronic2
5.625 € (entspricht 1.875 € Herstelleranteil netto und 3.750 € Bundesanteil)

Audi Q7 55 TFSI e quattro2
5.625 (entspricht 1.875 € Herstelleranteil netto und 3.750 € Bundesanteil)

Audi A6 Limousine 50 TFSI e quattro2
5.625 (entspricht 1.875 € Herstelleranteil netto und 3.750 € Bundesanteil)

Audi A6 Limousine 55 TFSI e quattro2
5.625 (entspricht 1.875 € Herstelleranteil netto und 3.750 € Bundesanteil)

Audi A7 Sportback 50 TFSI e quattro2
5.625 (entspricht 1.875 € Herstelleranteil netto und 3.750 € Bundesanteil)


Niedrigere Besteuerung3 auf Ihren Dienstwagen!

Die Bundesregierung hat die Dienstwagenbesteuerung3 für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride gesenkt. Das bedeutet, dass Sie seit dem 01. Januar 2019 Ihren (teil-)elektrischen Dienstwagen von Audi bei privater Nutzung nur noch mit 1 % des halben Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Der halbe Bruttolistenpreis gilt auch für die pauschale Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03% je Entfernungskilometer).



Wussten Sie schon?

... dass Sie für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug ein spezielles E-Kennzeichen haben können und Sie dadurch bestimmte Vorzüge genießen?

... dass es neben den bundesweiten Förderungen auch regionale Vorteile für elektrische Fahrzeuge gibt?



1) Der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines/r neuen Audi e-tron 50, Audi e-tron Sportback 50, Audi A3 Sportback 40 e-tron, Audi A6 Limousine 50 TFSI e quattro, Audi A6 Limousine 55 TFSI e quattro, Audi A7 Sportback 50 TFSI e quattro, Audi Q5 50 TFSI e quattro S tronic, Audi Q5 55 TFSI e quattro S tronic und Audi Q7 55 TFSI e quattro durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine nach dem 18.05.2016 wird als Umweltbonus gefördert. Das Fahrzeug muss im Inland auf den/die Antragstellerin zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens 6 Monate zugelassen bleiben. Sofern das Fahrzeug nach dem 04.11.2019 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird, beträgt die Höhe des Umweltbonus für den Audi e-tron 50 und Audi e-tron Sportback 50 insgesamt 7.500 Euro, für den Audi A3 Sportback 40 e-tron insgesamt 6.750 Euro und für den Audi A6 Limousine 50 TFSI e quattro, Audi A6 Limousine 55 TFSI e quattro, Audi A7 Sportback 50 TFSI e quattro, Audi Q5 50 TFSI e quattro S tronic, Audi Q5 55 TFSI e quattro S tronic und Audi Q7 55 TFSI e quattro jeweils 5.625 Euro. Die Hälfte des Umweltbonus wird seitens der AUDI AG direkt auf den Nettokaufpreis gewährt, der restliche Betrag (Bundesanteil am Umweltbonus) wird nach positivem Zuwendungsbescheid auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de ausbezahlt.

Fahrzeuge, die serienmäßig über ein Acoustic Vehicle Allerting System (AVAS) verfügen, werden zudem durch den Bund mit zusätzlichen 100 Euro bezuschusst.

Auf die Gewährung des Umweltbonus besteht kein Rechtsanspruch und die Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens jedoch zum 31.12.2025. Nähere Informationen zum Umweltbonus sind auf den Internetseiten des BaFa unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick.html abrufbar. Auf die Gewährung des Umweltbonus besteht kein Rechtsanspruch und die Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens jedoch zum 31.12.2025. Nähere Informationen zum Umweltbonus sind auf den Internetseiten des BaFa unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick.html abrufbar.


2) Verbrauchs- und Emissionswerte:
Audi e-tron 50: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 24,3–21,9 (NEFZ); 26,6–22,4 (WLTP) CO₂-Emission kombiniert in g/km: 0

Audi e-tron Sportback 50: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 23,9–21,6 (NEFZ); 26,3–21,7 (WLTP) CO₂-Emission kombiniert in g/km: 0

A3 Sportback 40 e-tron:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,0–1,9 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 12,7–12,2 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 46–43 g/km

Audi A6 Limousine 50 TFSI e:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,0–1,7 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 17,7–16,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 46–39 g/km

Audi A6 Limousine 55 TFSI e:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,1–1,9 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 17,9–17,4 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 47–43 g/km

Audi A7 Sportback 50 TFSI e:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,1–1,8 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 18,0–16,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 48–40 g/km

Audi A7 Sportback 55 TFSI e:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,1–1,9 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 18,1–17,5 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 48–44 g/km

Audi Q5 50 TFSI e quattro:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,2–2,0 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 18,1 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 49–46 g/km

Audi Q5 55 TFSI e quattro:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,2–2,0 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 18,2–17,5 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 49–46 g/km

Audi Q5 50 TDI
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 6,2–6,1 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 162–159 g/km

Audi Q7 55 TFSI e quattro:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 3,0–2,8 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 22,9–21,9 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 69–64 g/km

3) Als Dienstwagenfahrer können Sie bei Erwerb eines Audi e-tron 50, Audi e-tron 55, Audi e-tron Sportback 50, Audi e-tron Sportback 55, A3 Sportback 40 e-tron, Q5 50 TFSI e quattro, Q5 55 TFSI e quattro, Audi A6 Limousine 50 TFSI e quattro, Audi A6 Limousine 55 TFSI e quattro, Audi A6 Avant 55 TFSI e quattro, Audi A7 Sportback 50 TFSI e quattro, Audi A7 Sportback 55 TFSI e quattro, Audi A8 60 TFSI e quattro, Audi A8 L 60 TFSI e quattro, Audi Q7 55 TFSI e quattro oder Audi Q7 60 TFSI e quattro zwischen dem 31.12.2018 und dem 01.01.2022 auch von der Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung in § 6 Abs.1 Nr. 4 EStG profitieren. Hiernach wird die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs aus dem Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs zuzüglich Sonderausstattung inklusive Umsatzsteuer halbiert.

*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Für Fahrzeuge nach der neuen ENVkV: „Die angegebenen Kraftstoff bzw Stromverbrauchs und CO₂ Emissionswerte wurden nach WLTP Prüfverfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt Dieses Verfahren ist realitätsnäher als das bisherige NEFZ Prüfverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) und wird auch zur Bemessung der Kfz Steuer herangezogen Werte nach dem NEFZ Verfahren liegen für das dargestellte Fahrzeugmodell nicht mehr vor. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO 2 Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO 2 Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH ( Hellmuth Hirth Str 1 73760 Ostfildern Scharnhausen oder www dat de unentgeltlich erhältlich ist

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