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Einfache Tipps für eine lange Batterielebensdauer

Als Herzstück des Elektroautos sind unsere Hochvoltbatterien durch und durch auf Premiumqualität, Sicherheit und eine lange Lebensdauer ausgelegt. Über die Laufzeit verringert sich jedoch durch normale Alterungsprozesse die Batteriekapazität – die Energiemenge, die gespeichert werden kann. Die gute Nachricht ist: Ihr Lade- und Nutzungsverhalten hat Einfluss auf die Batterielebenszeit und mit ein paar einfachen Grundregeln im täglichen Gebrauch können Sie die Batteriekapazität lange erhalten. Die ursprüngliche Reichweite bleibt lange bewahrt und Sie tun aktiv etwas gegen den Wertverlust Ihres Elektroautos.

Tipps zum Laden
  • Das Schnellladen (High Power Charging > 100 kW) wird hauptsächlich für die Langstrecke empfohlen, nicht für den täglichen Gebrauch.
  • Beim High Power Charging verlangsamt sich die Ladegeschwindigkeit bei steigendem Ladezustand der Hochvoltbatterie. Daher kann eine Vollladung der Hochvoltbatterie die Gesamtreisedauer verlängern. Der e-tron Routenplaner unterstützt Sie durch eine optimale Ladeplanung.
  • Um die Ladezeiten auf einer Langstreckenfahrt gering zu halten, greift der e-tron Routenplaner im Bedarfsfall auf die volle Batteriekapazität zurück und empfiehlt eine Ladung über 80 %. Stellen Sie nach einer Langstreckenfahrt Ihr Ladeziel wieder auf 80 % für Ihre täglichen Fahrten.
  • Bei Verwendung des e-tron Routenplaners mit dem Audi e-tron GT* wird die Temperatur der Hochvoltbatterie für das Schnellladen vorkonditioniert, um die maximale Ladegeschwindigkeit zu erreichen.

    *Verbrauchs- und Emissionswerte1: Stromverbrauch kombiniert: 19,6–18,8 kWh/100 km (NEFZ); 21,6–19,9 kWh/100 km (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert1: 0 g/km


Drei Grundregeln

Für ein längeres Batterieleben.

  1. Sie fahren hauptsächlich Kurzstrecken? Audi empfiehlt das Laden bis 80% für die tägliche Nutzung.
  2. Sie möchten Langstrecke fahren? Laden Sie zum Erreichen der maximalen Reichweite Ihren Audi gern auf 100% auf und fahren Sie möglichst direkt los. Wenn Sie Ihren Audi jedoch regelmäßig abweichend von Regel 1 auf 100% laden, wird der Alterungsprozess der Batterie beschleunigt und dadurch die nutzbare Batteriekapazität vergleichsweise schneller abnehmen.
  3. Sie haben längere Standzeiten? Achten Sie beim Abstellen des Fahrzeugs möglichst auf einen Ladestand zwischen 30% und 80%


Wie lade ich intelligent?

Ihr Fahrzeug unterstützt Sie bei der Batteriepflege

Garantie und Lebensdauer Ihrer Batterie

Alle Hochvoltbatterien für Audi Plug-in-Hybride und vollelektrische Modelle sind für eine lange Lebensdauer ausgelegt und Audi übernimmt für diese eine Garantie für acht Jahre nach der erstmaligen Auslieferung bzw. für die ersten 160.000 Kilometer - je nachdem, was zuerst eintritt.

Batterienpflege



Batteriekapazität

Die Kapazität der Hochvoltbatterie eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs unterteilt sich in Brutto- und Nettokapazität. Die Bruttokapazität beschreibt dabei das gesamte physikalische Fassungsvermögen der Hochvoltbatterie. Zum Schutz vor Selbstentladung, zur Steigerung der Lebensdauer und zur Sicherstellung der Notstartreserve wird der theoretisch verfügbare Energieinhalt jedoch technisch beschränkt. Diesen tatsächlich nutzbaren Energieinhalt bezeichnet man als Nettokapazität.

Die Grafik dient lediglich der symbolhaften Veranschaulichung. Es wird die Batteriekapazität am Beispiel des Q4 e-tron 40* dargestellt.
*Verbrauchs- und Emissionswerte1: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 17,7 – 16,3 (NEFZ); 20,1 - 17,3 (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert in g/km: 0

 

Batterieschutz inklusive

Zwei Puffer schützen Ihre Hochvoltbatterie zusätzlich vor unbeabsichtigten, schädlichen Überladungen und Tiefenentladungen.

  1. Gesamtkapazität (brutto)
  2. Nutzbare Kapazität (netto)
  3. Schutz vor Überladung
  4. Schutz vor Tiefenentladung
Die Grafik dient lediglich der symbolhaften Veranschaulichung






 

1Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.

*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Für Fahrzeuge nach der neuen ENVkV: „Die angegebenen Kraftstoff bzw Stromverbrauchs und CO₂ Emissionswerte wurden nach WLTP Prüfverfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt Dieses Verfahren ist realitätsnäher als das bisherige NEFZ Prüfverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) und wird auch zur Bemessung der Kfz Steuer herangezogen Werte nach dem NEFZ Verfahren liegen für das dargestellte Fahrzeugmodell nicht mehr vor. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO 2 Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO 2 Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH ( Hellmuth Hirth Str 1 73760 Ostfildern Scharnhausen oder www dat de unentgeltlich erhältlich ist

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